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Bistum Würzburg  > Im Wortlaut
EINHEIT IN DER MITTE DES GLAUBENS
Das Thema "Rechtfertigung" als Prüfstein der Ökumene - Einleitendes Statement beim Ökumenischen Abend am 18.1.1999 im Matthias-Ehrenfried-Haus

"Einheit in der Mitte des Glaubens" steht über diesem Abend. "Einheit in der Mitte des Glaubens" ist das hohe Ziel, das in der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre angestrebt wird. Sind wir diesem Ziel tatsächlich nähergekommen? Wenn man das beantworten will, muß man über den Text der GE hinaus sich vergegenwärtigen, wie man in der Christenheit auf sie reagiert hat. Dabei sind die offiziellen kirchlichen Stellungnahmen von besonderem Gewicht. Gleichwohl will auch das beachtet sein, was desweiteren in Kommissionen, in Synoden, in Fakultäten sowie in Zeitungen und Zeitschriften gesagt und geschrieben wurde. Das Letztere ist natürlich heute Abend nicht umfassend darzulegen, nicht zuletzt deshalb, weil es eine verwirrende Vielzahl unterschiedlichster Stellungnahmen gibt, von denen nicht wenige einander diametral entgegengesetzt sind.

Lassen Sie mich zur Einleitung unseres Gesprächs etwas über die GE und sodann einiges über die offiziellen kirchlichen Stellungnahmen sagen.

 

Zur Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre

In seinem Galaterkommentar aus dem Jahr 1531 sagt Martin Luther wörtlich: "... das suchen wir, daß wir und sie gerettet werden, daß die Herrlichkeit Gottes feststehe und die Glaubensgerechtigkeit erhalten bleibe." Es geht ihm offenkundig bei der Frage der Rechtfertigung durch den Glauben um nichts weniger als die Verherrlichung Gottes und die Rettung und das Heil aller Menschen. Er fährt fort: "Wenn das wäre, würde ich den Papst den Allerheiligsten nennen; ich würde nicht nur seine Füße küssen, sondern ihn auf Händen tragen, wenn wir nur das erreichen könnten, daß Gott allein durch die Gnade rechtfertigt." Wenn man sich das vergegenwärtigt, dann muß es einen bewegen, wenn in der Gemeinsamen Erklärung katholischerseits wie lutherischerseits in aller Form gesagt wird: "Es ist unser gemeinsamer Glaube, daß die Rechtfertigung das Werk des dreieinigen Gottes ist. Der Vater hat seinen Sohn zum Heil der Sünder in die Welt gesandt. Die Menschwerdung, der Tod und die Auferstehung Christi sind Grund und Voraussetzung der Rechtfertigung. Daher bedeutet Rechtfertigung, daß Christus selbst unsere Gerechtigkeit ist, derer wir nach dem Willen des Vaters durch den Heiligen Geist teilhaftig werden. Gemeinsam bekennen wir: Allein aus Gnade im Glauben an die Heilstat Christi, nicht auf Grund unseres Verdienstes, werden wir von Gott angenommen und empfangen den Heiligen Geist, der unsere Herzen erneuert und uns befähigt und aufruft zu guten Werken."

Was hier zusammenfassend erklärt ist, wird anschließend entfaltet. Dabei kommen die folgenden Aspekte zur Sprache: Unvermögen und Sünde des Menschen angesichts der Rechtfertigung (4.1); Rechtfertigung als Sündenvergebung und Gerechtmachung (4.2); Rechtfertigung durch Glauben und aus Gnade (4.3); das Sündersein des Gerechtfertigten (4.4); Gesetz und Evangelium (4.5); Heilsgewißheit (4.6) und die guten Werke des Gerechtfertigten (4.7).

Bei dieser Entfaltung wird jedesmal ein differenzierter Konsens festgestellt. Was ist damit gemeint? Der allzu früh verstorbene Referent des Einheitsrates Heinz-Albert Raem, der sich buchstäblich mit letzter Lebenskraft für die GE eingesetzt hat und bald nach Fertigstellung des Entwurfs heimgerufen wurde, hat das im Anschluß an den lutherischen Theologen Harding Meyer so formuliert: "Der Dialog zielt nicht auf Uniformität, nicht auf einen monolithischen Konsens ab, sondern auf einen Konsens, der in sich selbst differenziert ist, d. h. der fähig ist, zu differenzieren und Unterschiede zuzulassen. Dabei handelt es sich nicht um eine mangelhafte Form von Übereinstimmung, sondern um einen wahrhaft ökumenischen Konsens, der dem Wesen der Einheit entspricht, wie sie im Verständnis von Kirche als koinonia zum Ausdruck kommt. Bei jeder einzelnen Glaubensaussage muß infolgedessen unterschieden werden zwischen dem, was grundlegend ist, und demjenigen, was nicht zum Bereich des Grundlegenden gehört. Im Grundlegenden - im Glaubensgut selbst - muß es Übereinstimmung geben. Darüber hinaus kann es in der Darstellung des Glaubensgutes in verschiedenen Sprachgestalten und Denkformen eine legitime Verschiedenheit geben." Entsprechend wird in der GE jeweils festgestellt, was wir gemeinsam ohne Wenn und Aber bekennen; dann wird auf die Unterschiede hingewiesen, die es gegeben hat und noch gibt. Auf der Basis des gemeinsam Gesagten sind sie zu respektieren, selbst dann, wenn man sich selber die eine oder andere Formulierung nicht zu eigen machen kann oder will. Es handelt sich also nicht um trennende Unterschiede. Bei der Debatte um die GE hat sich gezeigt, daß viele das Prinzip des differenzierten Konsenses nicht erkannt und deshalb den Sinn des Dokumentes verfehlt haben. Nicht wenige haben zu seiner Beurteilung die Elle eines Total - Konsenses angelegt; bei manchen ging diese Elle keinen Zentimeter über die eigene Überzeugung hinaus. Daß bei dieser Praxis das Urteil nur ein verurteilendes: "Kein Konsens!" sein kann, verwundert nicht.

Wie haben die Kirchen geurteilt?

Diese Frage ist von entscheidender Bedeutung. Der Entwurf will ja nicht einer von vielen Theologentexten sein; er zielt offizielle, verbindliche Stellungnahmen der Kirchen an. Diese sind mit viel Mühe auf unterschiedliche Weise angestrebt worden. Bislang sind wichtige Schritte auf dieses Ziel hin geschehen. Wann es voll und ganz und von allen erreicht wird, steht noch dahin. Will man die bisherigen kirchlichen Stellungnahmen charakterisieren, legt sich aufs neue das Begriffspaar "differenzierter Konsens" nah. Es kennzeichnet die Voten der deutschen-evangelisch-lutherischen Kirchen, den Beschluß des LWB und auch die Antwort aus Rom.

Bei allen Unterschieden in den Voten der deutschen lutherischen Kirchen finden wir in ihnen eine Bezugnahme auf die sogenannten "Erläuterungen", die vom Deutschen Nationalkomitee des LWB erarbeitet wurden. So wollen die Landeskirchen von Braunschweig und Thüringen ihr positives Votum verstanden wissen "vor dem Hintergrund der Klarstellungen, die in den beiliegenden Erläuterungen ... enthalten sind." Die Landeskirchen von Sachsen, Hannover und Nordelbien betonen, daß ihre Entscheidung im Zusammenhang mit den Erläuterungen zu sehen ist; in Sachsen fügte man hinzu, daß die Erläuterungen "den Gesprächsstand zur GE in ihren Kirchen wiedergeben". Die Landeskirche von Mecklenburg stellt einen noch weitergehenden Konnex heraus. Sie erklärt, daß die Erläuterungen "Bestandteil des Beschlusses" sind.

Angesichts dieser Gegebenheiten will ernst genommen werden, wenn es in den Erläuterungen unter anderem heißt, daß durch die GE "keineswegs alle Unterschiede und Gegensätze beseitigt sind" (S. 2, VI), ja daß es nicht nur Unterschiede in der Sprache, sondern auch in der Sache gibt (S. 3e). Näherhin wird von "Unterschieden im Verständnis der Sünde und der damit verbunden Sicht vom Sein des Menschen vor Gott" gesprochen und von einem unterschiedlichen Verständnis der sogenannten guten Werke. Um so wichtiger ist die abschließende Feststellung: "Trotz solcher Unterschiede und Gegensätze in der Rechtfertigungslehre halten unsere Kirchen an ihrer Einsicht fest, daß dadurch die in Christus vorgegebene Einheit nicht aufgehoben wird" (S. 4, C, VII).

Der mit Spannung erwartete positive Beschluß des LWB-Rates, der am 16. Juni 1998 verabschiedet wurde, weist ausdrücklich auf noch ungelöste Probleme hin. Wörtlich heißt es: Bestimmte Themen haben sich "als außerordentlich schwierig erwiesen und sind zum Gegenstand intensiver Diskussionen geworden. Solche Themen wurden als Probleme auch von einigen Kirchen festgestellt, die der GE zugestimmt haben. Sie müssen Gegenstand weitergehender Diskussion und fortgesetzten Studiums sein, sowohl unter Lutheranern als auch zwischen Lutheranern und Katholiken. Die besonderen Schwierigkeiten betreffen den Stellenwert der Rechtfertigungslehre als Kriterium (§ 18), Konkupiszenz und Sünde im Gerechtfertigten (§§ 28-30) und das Verhältnis von guten Werken und Bewahrung der Gnade (§ 38)" (Beschlußfassung n. 25).

Wenige Tage später wurde am 25. Juni 1998 die katholische Antwort publiziert. Sie hat heftige Reaktionen hervorgerufen. Zu einem nicht geringen Teil beruhen diese auf Mißverständnissen der Leser wie auf irritierenden Einzelaussagen des vorgelegten Textes. Viele regten sich darüber auf, daß auch hier Probleme genannt werden, die teilweise exakt denen von lutherischer Seite genannten entsprechen. Vielfach wurde der unterschiedliche Stellenwert der drei Teile dieser Antwort nicht beachtet.

Die eigentliche Antwort enthält der erste Teil, die "Erklärung" im strikten Sinne des Wortes. Sie macht sich ausdrücklich die Feststellung der GE zu eigen, daß es "einen Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre" gibt. Die Folgerung, daß damit für alle, die diese Übereinstimmung teilen, die Verwerfungsurteile des Tridentiums nicht zutreffen, wird nicht ausdrücklich artikuliert; das hat viele unnötige Debatten zur Folge gehabt. Wie die oben genannten lutherischen Stellungnahmen auf noch bestehende Probleme hingewiesen haben, so tut das auch die römische Antwort. Das geschieht ausdrücklich mit der Intention, "auf der Grundlage der bereits unter zahlreichen Aspekten erzielten Übereinstimmung ... zur Überwindung der noch bestehenden Differenzen" beizutragen. Diese Hinweise bilden den zweiten Teil der Antwort, der mit "Präzisierungen" überschrieben ist. In vielem entsprechen sie den deutschen "Erläuterungen" wie den im Genfer Beschluß genannten Problemen. Bedauerlich war der Hinweis auf den unterschiedlichen Charakter beider Partner unter dem Gesichtspunkt der "Repräsentativität" (n. 6). Die dahinterstehende Frage: "Was gilt für die Kirchen, welche die GE abgelehnt haben?" wurde nicht präzise zum Ausdruck gebracht. So entstand der Eindruck, die synodalen Prozeduren sollten in Frage gestellt werden. Mit Recht hat man sich lutherischerseits dagegen gewehrt.

Der letzte Teil der römischen Antwort gilt den "Perspektiven für die künftige Arbeit". Hier werden weitere Studien angeregt. Besonders gewünscht wird die biblische Vertiefung und die gemeinsame Bemühung, die Rechtfertigungsbotschaft den Menschen unserer Zeit besser als bislang zu vermitteln. Darüber sollte es keinen Dissens geben.

Während der Generalsekträr des LWB Noko besonnen auf die römische Antwort reagierte, kam es zu etlichen massiven Attacken. Teilweise wurde sie mit der Behauptung verbunden, die ökumenische Eiszeit sei ausgebrochen; manche Verbalinjurien konnten den Eindruck erwecken, dies sei tatsächlich der Fall. Inzwischen hat sich der Pulverdampf weithin verzogen. Ein Brief von Kardinal Cassidy und Initiativen von Kardinal Ratzinger haben dazu beigetragen. Überdies haben verschiedene engagierte Ökumeniker beider Seiten das Ihre getan , um den begonnen Prozeß zu einem guten Abschluß zu bringen.

Ich bin der Hoffnung, daß uns dies in absehbarer Zeit geschenkt wird, so daß wir auf einer breiteren und festeren Basis der Glaubenseinheit die weiteren vor uns liegenden Aufgaben beherzt angehen können.

Veröffentlicht: 18.01.1999