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Generalvikar Dr. Karl Hillenbrand

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Generalvikar Dr. Karl Hillenbrand
Generalvikar Dr. Karl Hillenbrand
Generalvikar der Diözese Würzburg ist Dr. Karl Hillenbrand. 1996 vom damaligen Bischof Dr. Paul-Werner Scheele  ernannt, ruhte sein Amt in der Zeit der Sedisvakanz ab Juli 2003. Bischof Dr. Friedhelm Hofmann ernannte Hillenbrand bei seiner Amtseinführung am 19. September 2004 erneut zum Generalvikar der Diözese Würzburg.

Der Begriff "Generalvikar" stammt aus dem Lateinischen (vicarius generalis) und bedeutet "Stellvertreter".  Dementsprechend vertritt der Generalvikar den Bischof in allen Verwaltungsaufgaben. In diesem Bereich handelt er an Stelle und mit gleicher Vollmacht wie der Bischof selbst.

Er ist Leiter des Bischöflichen Ordinariats, wird vom Bischof frei ernannt und kann von ihm jederzeit wieder abgesetzt werden.  Mit der Amtszeit des Bischofs endet automatisch auch jene des Generalvikars.