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 Räte und Gremien

Allgemeiner Geistlicher Rat

Das 12köpfige Gremium unter dem Vorsitz von Bischof Dr. Friedhelm Hofmann berät in regelmäßigen Sitzungen wichtige Fragen, die die Leitung der Diözese betreffen. Aber auch aktuelle Probleme werden hier erörtert. Mitglieder sind

Bischof Dr. Friedhelm Hofmann, Vorsitzender

Ulrich Boom, Weihbischof, Dompropst
Dr. Karl Hillenbrand, Generalvikar, Prälat, Domkapitular
Dietrich Seidel, Domkapitular, stellvertretender Generalvikar
Dr. Jürgen Lenssen, Domkapitular
Christoph Warmuth, Domkapitular
Lic.theol. Günter Putz, Monsignore, Domdekan
Dr. Stefan Rambacher, Domkapitular, Offizial, Sekretär des Domkapitels
Dr. Helmut Gabel, Domkapitular
Dr. Jürgen Vorndran, Domkapitular, Dompfarrer
Clemens Bieber, Domkapitular
Albrecht Siedler, Finzanzdirektor

Domkapitel

Das Domkapitel ist ein 10köpfiges Gremium aus Domprobst, Domdekan und Domkapitularen. Sie sind für den Kiliansdom in Würzburg verantwortlich und werden von Domvikaren, der Dommesnern oder Dommusik unterstützt. Neben den liturgischen Verpflichtungen der Domkapitulare ist es deren Aufgabe, bei der Leitung und Verwaltung der Diözese mitzuwirken.
Dompropst: Weihbischof Ulrich Boom
Domdekan: Monsignore Günter Putz

Weiter gehören dem Kapitel die Domkapitulare an: Dr. Jürgen Lenssen, Generalvikar Prälat Dr. Karl Hillenbrand, Dr. Helmut Gabel, Offizial Dr. Stefan Rambacher, stellvertretender Generalvikar Dietrich Seidel, Dompfarrer Dr. Jürgen Vorndran, Christoph Warmuth und Clemens Bieber.

Emeritierte Domkapitulare:  Prälat Wilhelm Heinz, Prälat Josef Peter, Prälat Karl Rost, Prälat Hartmut Wahl, Prälat Heribert Brander, Prälat Kurt Witzel, Monsignore Dr. Heinz Geist und Monsignore Hans Herderich

Ehrendomherren: Bischof em. Dr. Paul-Werner Scheele, Bischofsvikar em. Dieter Hömer und Bischof Dr. Anton Schlembach (Speyer).

Dekanekonferenz

Die Dekanekonferenz tritt zweimal im Jahr zusammen und berät wichtige Fragen der Seelsorge und Verwaltung in den 20 Dekanaten des Bistums Würzburg sowie in der Diözese selbst.

Diözesansteuerausschuß

Der Diözesansteuerausschuß beschließt über den Haushalt und prüft die Jahresrechnung der Diözese Würzburg. Neben dem Bischof, der auch den Vorsitz führt, und dem Finanzdirektor gehören dem Gremium zwei vom Bischof ernannte Vertreter an. Zudem werden auf die Dauer von fünf Jahren drei geistliche und neun weltliche Mitglieder zugewählt.

Diözesanrat

Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Würzburg ist das höchste Laiengremium der Diözese. Ihm gehören Laienvertreter der Dekanatsräte und der katholischen Verbände sowie weitere Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft an. Der Diözesanrat hat unter anderem die Angelegenheiten der Katholiken im Bistum in der Öffentlichkeit zu vertreten und die Arbeit der kirchlichen Gruppen und Verbände zu fördern. Vorsitzender ist derzeit Karl-Peter Büttner.

Diözesan-Pastoralrat

Der Diözesanpastoralrat berät den Bischof in Fragen der Seelsorge. Er setzt sich aus Priestern und Laien zusammen. Beim Gesprächsprojekt "Wir sind Kirche - Wege suchen im Gespräch" wirkte der Diözesanpastoralrat maßgeblich an der Erstellung der 23 Vorlagen mit, die die Grundlage für das geltende Pastoralkonzept des Bischofs bildeten.

Priesterrat

Der Priesterrat berät unter dem Vorsitz des Bischofs alle wichtigen Fragen der Seelsorge im Bistum. Die Mitglieder des Gremiums repräsentieren den Klerus der Diözese.

Bischöfliche Kommissionen

Die fünf Bischöflichen Kommissionen im Bistum beraten den Bischof in Fragen der Fortbildung von Seelsorgern (Fortbildungskommission Pastorale Dienste), der Ausbildung von Diakonen (Diakonatskommission), der Gestaltung von Gottesdiensten (Kommission für Liturgie und Kirchenmusik) sowie in ökumenischen Fragen (ökumenische Kommission) und Personalangelegenheiten (Personalkommission).

Dekanatsrat

Dekanatsräte dienen vor allem dem Austausch zwischen den Pfarreien und Seelsorgsstellen in einem Dekanat. Ihnen gehören Priester, Ordensleute sowie gewählte und berufene Laienvertreter an.

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist ein gewähltes Gremium, dem darüber hinaus der Ortspfarrer sowie der örtliche Kirchenpfleger qua Amt angehören. Er hält regelmäßige Sitzung ab und berät alle wichtigen Fragen der Pfarrei.

Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltungen sind zuständig für die finanziellen Angelegenheiten einer Pfarrei. Das Gremium wird alle sechs Jahre gewählt.

Mitarbeitervertretung (MAV)

Die Personalvertretung der Laienmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Bischöflichen Ordinariat entspricht in etwa dem Betriebsrat in anderen Unternehmen. Die MAV fungiert als Standesvertretung gegenüber dem Arbeitgeber und ist erste Anlaufstelle bei Konfliktfällen. Zudem wird die Mitarbeitervertretung etwa bei Einstellungen oder bei der Höhergruppierung von Bediensteten gehört.