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BO - Kantine

Bischöfliches Ordinariat Würzburg

Kantinenordnung

gültig ab 01.01.2012

Kantine
Als Sozialeinrichtung ist die Kantine für die Mitarbeiter/innen und Gäste des Bischöflichen Ordinariates und des Caritasverbandes ein gerne angenommenes und wertgeschätztes Angebot. Der Koch mit seinen Mitarbeiterinnen geben sich alle erdenkliche Mühe, ein schmackhaftes Essen in guter Atmosphäre anzubieten.
Die Kantine lebt vom Mitsorgen und Mitdenken eines jeden einzelnen Benutzers.
Durch Einhaltung der Ordnung und der Regeln ermöglicht jeder Einzelne einen störungsfreien
und effizienten Ablauf, der gerade in organisatorischer Hinsicht viel von den Kantinenmitarbeitern verlangt.

Deshalb sind folgende Regelungen unbedingt zu beachten:

1. Um eine genaue, rechtzeitige und wirtschaftliche Planung möglich zu machen, müssen
der Küche die genauen Essenszahlen bekannt sein. Daher sind die Essensmarken
bei der Vorverkaufsstelle Caritas bis Donnerstag 12.00 Uhr, und in der Vorverkaufsstelle
Kirchensteueramt bis Freitag 12.00 Uhr für die folgende Woche zu kaufen.

2. In der Kasse des Kirchensteueramtes können Essensmarken von 7.30 Uhr bis spätestens
9.30 Uhr und von 11.30 Uhr bis 12.00 Uhr gekauft werden. Der Kauf bzw. die
telefonische Bestellung (Tel.: 386-274 oder 386-305) von Essensmarken für den
gleichen Tag ist hier nur bis 9.30 Uhr möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit
direkt in der Kantine bis 10.00 Uhr (für den gleichen Tag) per Email über Herrn Karl
(willi.karl@bistum-wuerzburg.de) oder per Telefon (Tel.: 386-388) Essensmarken
vorzubestellen und diese dann auch vor Ort zu bezahlen.

3. Die Essensausgabe in der Kantine erfolgt nur gegen Vorlage der Essensmarke für
den entsprechenden Tag. Eine Übertragung von Essensmarken auf andere Tage sowie
ein nachträglicher Kauf von Essensmarken ist aus Gründen der Planung nicht möglich.

4. Essensmarken. die aufgrund von Krankheit oder unvorhergesehenem Aussendienst
nicht eingelöst werden können. müssen telefonisch bis spätestens 09.30 Uhr des jeweiligen
Tages in der Kasse des Kirchensteueramtes bei Frau Sarman/Herrn Oehrlein
(Tel.: 386-274 bzw. 386-305) abgemeldet werden.

5. Öffnungszeiten der Kantine

Essensausgabe:

Montag - Donnerstag: 11.30 Uhr bis 13.15 Uhr
Freitag: 11.30 Uhr bis 12.45 Uhr

Eis und offene Getränke können zu folgenden Zeiten gekauft werden:

Montag - Donnerstag: 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag: 11.30 Uhr bis 12.45 Uhr

Von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr erfolgt in der Kantine wegen Mittagspause kein Verkauf.
Wir bitten, diese Zeiten einzuhalten.

6. Der Essenspreis wird den wirtschaftlichen und steuerlichen Entwicklungen angepasst.
Derzeit beträgt er für Mitarbeiter im Vorverkauf 3,75 EURO (Essensmarkenkauf
in der aktuellen Woche 4,00 EURO) und für Familienanghörige oder Besucher
4,75 EURO. Der Preis für das Salatbuffet beträgt für einen kleinen Teller 2,50 EURO
und für einen großen Teller 3,75 EURO. Hierfür werden keine Essensmarken im Vorverkauf
benötigt, sondern es kann direkt in der Kantine gezahlt werden.

7. Größere Anzahlen von Essensmarken (ab 15 Stück, z. B. bei Schulungen), sind
spätestens zwei Tage im Voraus der Vorverkaufsstelle Kirchensteueramtes
(Tel.: 386-274 oder 386-305) zu melden.

Im Kantinenrat werden Ihre Wünsche und Anregungen gerne angenommen und soweit
möglich auch verwirklicht.

Wir bitten noch einmal eindringlich, diese selbstverständlichen Regelungen zu beachten,
damit diese soziale Einrichtung zum Wohle aller Beteiligten geführt werden kann.

01. Januar 2012

Dr. Karl Hillenbrand
Generalvikar

Dorothea Weitz
MAV-Vorsitzende