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Die Tagespost vom 30.10.2008 Das Kreuz überstrahlt die Bitterkeit der LogikDie Jahresvollversammlung der Würzburger Gesellschaft zur Förderung der Augustinus-Forschung befasst sich mit der paulinischen Gnadenlehre bei Augustinus und Ambrosius Von Regina Einig
Das Zentrum für Augustinusforschung (ZAF), An-Institut der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, hat seine Reputation in diesem Jahr mit hochkarätig besetzten Seminaren und einem gut besuchten Studientag unterstrichen. Der Leiter des Zentrums, Cornelius Mayer OSA und der Vorsitzende Adolf Bauer, boten bei der Jahresversammlung der Gesellschaft zur Förderung der Augustinus-Forschung am vergangenen Samstag in Würzburg Einblicke in die Bandbreite wissenschaftlicher Aufgaben der ZAF-Mitarbeiter. Einen Glanzpunkt im Paulusjahr setzte der emeritierte Bonner Kirchenhistoriker Ernst Dassmann mit seinem Vortrag über die Paulinische Gnadenlehre bei Ambrosius (339–397) und Augustinus (354–430). Paulus spielt eine Rolle bei der Bekehrung Augustins: In der berühmten Gartenszene hört er „nimm und lies“ – und schlägt in der Heiligen Schrift den Römerbrief auf. Der Bischof von Hippo, in seinen hermeneutischen Prinzipien der Schriftauslegung und in seiner Christologie unverkennbar ein Schüler des Mailänder Bischofs, weicht in seinem Paulusverständnis unverkennbar von dem seines Lehrers ab. Vor allem in seiner Prädestinationslehre könne sich Augustinus nicht auf Ambrosius berufen. Letzterer bewerte aufgrund seiner Jesusfrömmigkeit die Macht der Gnade Christi so hoch, dass ewige Verdammnis kaum möglich erscheine. Der Bischof von Mailand steht damit in der Reihe der Väter von Origenes bis Gregor von Nyssa, die nicht annehmen wollen, dass auch nur ein Einzelner verloren geht. Das Gesetz hat in Ambrosius' Augen die Funktion, Christus zu verkünden, der Weg des Gesetzes führt zu ihm. „Ambrosius betont weniger den Gegensatz zwischen Gesetz und Gnade, sondern den auf Vollendung zielenden Charakter des Gesetzes“, so Dassmann und zitierte das Ambrosiuswort „Durch das Gesetz nun lerne ich die Gattungen der Sünde und den Schuldcharakter der Übertretung kennen, eile zur Buße und erlange die Gnade. So ist denn das Gesetz der Urheber des Guten, es ist Herold der Kirche und Bußweg zur Gnade“. Augustinus betrachte die Tora an sich positiv, doch werde für ihn der Mensch durch den im Gesetz geoffenbarten Willen Gottes nicht von seiner Selbstsucht befreit und auf den rechten Weg geführt. Die eigene Erfahrung menschlicher Ohnmacht scheint für Augustinus ein Schlüssel zum Verständnis der paulinischen Gnadenlehre gewesen zu sein. Dassmann verglich den Ansatz des Bischofs von Hippo mit dem des Apostels: „Wie Paulus sieht Augustinus ein anderes Gesetz in seinen Gliedern, das dem Gesetz seiner Vernunft widerstreitet und ihn gefangen gibt an das Gesetz der Sünde“. Heil hat der Mensch allein von Gott zu erwarten. Mit Blick auf die Gnadenlehre Augustins unterstrich der Bonner Kirchenhistoriker, es bleibe „kein Zipfel selbstständigen Handelns, zu dem die Gnade nur helfend hinzukommen müsste“. Das Gesamtgeschehen der Rettung sei alleinige Tat Gottes, auch wenn es eine gewirkte Freiheit gebe, die dem Menschen von Gott geschenkt werde. Dass nicht alle Menschen gerettet werden, erklärte Augustinus schlicht mit dem Willen Gottes. Den einen erwähle er, den anderen nicht. In den Traktaten des Bischofs von Hippo um Johannesevangelium heißt es lapidar: „Weil er wusste, dass sie zum ewigen Untergang vorherbestimmt und nicht zum ewigen Leben durch den Preis seines Blutes erkauft sind“. Dassmann wies auf „gravierende Unterschiede“ zwischen Paulus und zumindest Augustins späten antipelagianischen Schriften hin. Vorherbestimmung heiße für Paulus: Gott hat sich der Menschen, die keine Hoffnung hatten, am Ende der Tage in einer alles Begreifen übersteigenden Weise erbarmt. Die konkrete Heilsgeschichte – Gott verschont seinen eigenen Sohn nicht – überstrahlt die Logik, derzufolge theoretisch natürlich alle Menschen im Zustand der Erbsünde dem Zorn Gottes verfallen sind. Augustins Prädestinationslehre wurde weder auf der Synode von Orange (529) noch auf dem Konzil von Trient zur maßgeblichen Lehre der Kirche. Dassmann schließt daraus, dass sie „das Glaubensverständnis der Kirche nicht nachhaltig geprägt hat“. Als Seelsorger sei der Bischof von Hippo selbst kein düsterer Prädestinationalist gewesen, so Dassmann. Vielmehr habe der Bischof die Gläubigen und sich zuversichtlich unter die Gnade Gottes gestellt. Bei der Interpretation der Gnadenlehre des Apostels insgesamt stellte Dassmann einen Wandel fest: Es wachse die Erkenntnis, dass sich die augustinische und in deren Gefolge die reformatorische Paulusexegese zu schwerwiegenden Falschauslegungen verleiten lässt. Im Bemühen um den christlich-jüdischen Dialog gebe es einen Paradigmenwechsel, demzufolge auch Paulus die jüdische Tora als Gnade und nicht als deren Gegenteil verstehe. „Gott hat seinem Volk die Tora doch nicht geschenkt, damit das Tun des Gesetzes Sünde ist, sondern damit es Leben und Gerechtigkeit denen schenkt, die es beobachten“, beschrieb Dassmann diesen Ansatz. Auf die Frage, wie sich das Pauluswort „...damit wir gerecht werden durch Glauben an Christus und nicht durch Werke des Gesetzes, denn durch Werke des Gesetzes wird niemand gerecht“ (Gal 2, 16) damit vereinbaren lasse, antwortete er mit einem Zitat aus dem Römerbrief: „Nicht die sind vor Gott gerecht, die das Gesetz hören, sondern er wird die für gerecht erklären, die das Gesetz tun.“ (Röm 2, 13) Nicht das Tun der Tora sei demnach Sünde, sondern ihre Übertretung. Für den, der sie erfülle, erweise sie sich als Gnade. Erst wenn sie nicht als Gnade erfasst werde, pervertiere sie als Mittel zur Selbstrechtfertigung des Menschen. Vom Blickwinkel des Exegeten hänge es also auch ab, wie die Paulusnähe der Väter Ambrosius und Augustinus bewertet werde. Angesichts der radikalen Gesetzeskritik des Apostels gebe die pastoral motivierte positive Bewertung des Gesetzes des Ambrosius kaum das Grundanliegen des Völkerapostels wieder. Dieses sei dann erst von Augustinus hellsichtig erkannt und konsequent zu Ende gedacht worden sei. Eine andere Sicht ergebe sich aus der neueren Paulusexegese. Wer mit ihr auf die Gesetzesfrömmigkeit des Apostels setze, rücke Ambrosius in seine Nähe, während Augustinus ins paulinische Abseits gerate. In den Jubel über eine „vom Augustinismus befreite Gnadenlehre“ (Karl-Heinz Menke) wollte Dassmann allerdings nicht einstimmen. Er verwies auf die autobiografisch dokumentierte Verbundenheit des Bischofs von Hippo mit Ambrosius. Für die vielschichtige Frage der paulinischen Gnadenlehre gilt demnach die Maxime: Nimm und lies – am besten Paulusbriefe plus „Bekenntnisse“. POW - aktuelle Meldungen vom 30.10.2008 Von Guntram Förster Auch der Papst ist MitgliedJahresvollversammlung der Gesellschaft zur Förderung der Augustinus-Forschung - Erzbischof Dr. Robert Zollitsch Festredner im Jahr 2009 Zehn neue Mitglieder hat die Gesellschaft zur Förderung der Augustinus-Forschung mit Sitz in Würzburg im vergangenen Vereinsjahr verzeichnet. Insgesamt gehören über 260 Personen dem Förderverein an, unter anderem Papst Benedikt XVI. sowie die Kardinäle Karl Lehmann und Friedrich Wetter. Das hat Dr. Adolf Bauer, stellvertretender Vorsitzender des Vereins, bei der Jahresvollversammlung im Würzburger Matthias-Ehrenfried-Haus bekannt gegeben. Unter den 140 Teilnehmern der Veranstaltung war auch Weihbischof em. Helmut Bauer, Pater Raimund Klinke, Provinzial der deutschen Augustinerprovinz, sowie Würzburgs Oberbürgermeister Georg Rosenthal.
In seiner Festrede thematisierte Professor em. Dr. Ernst Dassmann (Bonn) den Einfluss des Apostels Paulus auf die Gnadenlehre der Kirchenväter Ambrosius und Augustinus. Paulus-Bezüge seien bei Ambrosius nicht wegzudenken. Bei Augustinus spiele der Völkerapostel eine besondere Rolle, zum Beispiel bei der persönlichen Bekehrung. Unterschiedlich bewerteten Ambrosius und Augustinus die paulinische Haltung zu den biblischen Gesetzestexten der Thora. Ambrosius habe im Blick auf die paulinischen Texte den vorbereitenden Charakter des Gesetzes hervorgehoben. Augustinus betone vor allem, dass das Gesetz dem Menschen seine Unfähigkeit zum Guten deutlich mache. Nach der Meinung des Augustinus bleibe kein bisschen an selbständigen selbstherrlichem Handeln beim Menschen übrig, zu dem Gottes Gnade nur helfend hinzukommen müsse. Dassmann attestiere Augustinus eine „glückliche Inkonsequenz des Herzens“, weil er dennoch gepredigt habe: „Wir müssen uns mit solcher Liebeskraft füllen, dass wir die Seligkeit eines jeden wollen und ihm dazu verhelfen.“ Professor em. Dr. Cornelius Mayer, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Förderung der Augustinus-Forschung, attestierte der Versammlung ein „überaus erfolgreiches Vereinsjahr“. Er verwies unter anderem auf die ausgebaute Personalausstattung des Zentrums für Augustinus-Forschung (ZAF) sowie die wachsenden Besucherzahlen des Internetportals www.augustinus.de. Den Festvortrag bei der Jahresvollversammlung am 20. Juni 2009 wird der Freiburger Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, halten.
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