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Der Gottesstaat Augustins – Maßgabe für heutige Staaten?

Festrede zur Jahresvollversammlung der Gesellschaft zur Förderung der Augustinus-Forschung e.V.

Von Erzbischof Dr. Ludwig Schick, Bamberg

  

Hinführung und Fragestellung

Der Bamberger Erzbischof Dr. Ludwig Schick hielt die Festrede zum Thema 'Der Gottesstaat Augustins - Maßgabe für unsere Staaten?'
Der Bamberger Erzbischof Dr. Ludwig Schick hielt die Festrede zum Thema "Der Gottesstaat Augustins - Maßgabe für unsere Staaten?"
Bereits 1907 schrieb der Augustinus-Interpret Johannes Geffcken (in: Zwei griechische Apologeten, Leipzig 1907, S. 318), dass Augustinus in seiner Schrift De civitate Dei „den letzten Ursachen der Ereignisse im Ratschluss der göttlichen Weltregierung nachgeht“. Geffcken folgerte daraus: „Dadurch streift sein Werk den Charakter einer Gelegenheitsschrift ab, es behandelt Fragen, die für alle Zeiten Interesse beanspruchen dürfen und behandelt sie vielfach in einer Weise, die vom christlichen Standpunkt aus für alle Zeiten in Kraft und Geltung bleibt.“

Diese Feststellung, die von vielen anderen Kommentatoren von De civitate Dei bestätigt wird, berechtigt zu der Frage: Können wir heute etwas aus dem „Gottesstaat“ Augustins für unsere Staaten und ihre Verfassungen „lernen“? Und wenn ja, was?

Selbstverständlich ist es immer schwierig, sich aus vergangenen Zeiten Ratschläge für heute zu holen und etwas aus der Geschichte auf die gegenwärtige Zeit zu übertragen. Das gilt auch für den „Gottesstaat“ des heiligen Augustinus. Dennoch lohnt sich das Nachdenken über De civitate Dei im Hinblick auf unsere heutige Gesellschaft. Dem „Gottesstaat“ Augustins kann man manche Hinweise, die wir in unserer Zeit beachten sollten, entnehmen.

Christof Müller stellt in seinem Aufsatz „Augustins Geschichtsdenken angesichts von Moderne und Postmoderne“ (in: Winfried Böhm [Hrsg.]: Aurelius Augustinus und die Bedeutung seines Denkens für die Gegenwart, Würzburg 2005, S. 38) zu Recht fest: „Augustin bindet in Anlage und Durchführung dieses Projektes (des Gottesstaates) fast alle großen Themen seines Denkens ein – Gott und Mensch, Kirche und Welt, Gut und Böse, Freiheit und Sünde, Gnade und Verwerfung – und zieht sie damit … in den Horizont seines Geschichtsdenkens.“

Diese von Christof Müller genannten und weitere Themen sind auch heute für die Staaten und Gesellschaften sowie ihre Verfassungen, die den Menschen nutzen und zum Heil dienen sollen, von Bedeutung. Deshalb lohnt es sich, den „Gottesstaat“ Augustins im Hinblick auf unsere Gegenwart zu lesen und zu interpretieren.

Entstehung und Ziel von De civitate Dei

Augustinus hat den „Gottesstaat“ nach der Katastrophe des Jahres 410, der Eroberung Roms durch die Westgoten, geschrieben. Er begann sein 22 Bücher umfassendes Werk im Jahr 412. 14 Jahre später 426 konnte er es abschließen. Der „Gottesstaat“ ist eine ‚zeitbedingte’ (von der Zeit Augustins bedingte) Schrift, in der aber der Kirchenvater eine umfassende allgemein gültige, theologische Antwort auf die Frage nach dem Sinn und Zweck der Geschichte gibt.

Alarich war am 24. August 410 an der Spitze der Westgoten in Rom eingefallen. Diese plünderten die Ewige Stadt, richteten eine ungeheuere Zerstörung an und töteten viele Menschen. Mit dem Fall Roms war aber nur der vorläufige Höhepunkt eines langen Eroberungsmarsches erreicht. Die Goten zogen weiter nach Süden. Sie wollten die reiche römische Provinz Nordafrika erobern, wo Augustinus lebte.

Der Fall Roms und die Eroberung des Römischen Reiches waren für die Römer ein ungeheurer Schock. Sie mussten sich damit politisch und auch theologisch auseinandersetzen. Denn Politik und Religion bildeten im Römischen Reich eine symbiotische Beziehung.

In einer Art Sündenbockmentalität wurde den Christen die Katastrophe des Römischen Reiches angelastet. Die Götter Roms hätten sich gerächt, weil sie durch die Ausbreitung des Christentums nicht mehr genügend verehrt würden, so schrieben und redeten etliche Christenfeinde im Römischen Reich des 5. Jahrhunderts. Diese Anschuldigung verunsicherte nicht wenige Christen. Sie fragten sich: Welcher Glaube ist der richtige? Mit der ganzen Macht seines Intellekts, seines Glaubens und seiner Wortgewalt interpretierte Augustinus den Fall Roms, widersprach den christenfeindlichen Schriftstellern und stärkte den Glauben der Christen. Für den nordafrikanischen Kirchenvater war der Sittenverfall in Rom, den er auf den Götterkult im Römerreich zurückführte, Ursache für die Katastrophen des Jahres 410. Nicht die Verehrung des Christengottes, sondern die Verehrung der römischen Götter habe das Unheil über Rom gebracht, konterte Augustinus. Dem fügte er selbstbewusst hinzu: Wenn der Einfall der Goten nicht so viele Morde und Verwüstungen zur Folge hatte, wie man hätte annehmen müssen, sei das den Christen und ihrem Gott zu verdanken. Die arianisch-christlichen Goten verschonten nämlich die Kirchen der Christen und die Römer, die darin Asyl gesucht hatten.

Zugleich deutete Augustinus den Fall des Römischen Reiches als Aufruf, sich zum wahren Gott (der Christen) zu bekehren. Der ganze Jammer um den Untergang Roms habe nur darin seinen Grund, dass der gewohnten Üppigkeit und Schwelgerei ein Ziel gesetzt sei, schreibt der Kirchenvater und fährt fort: Nicht die Annahme des Christentums, sondern die Sittenverderbnis habe Rom zu Fall gebracht. Das habe aber die Sitten der Römer nicht gebessert, obwohl sie ihre Rettung dem Christengott verdankten, der sie dadurch zur Buße mahnte (vgl. Buch 1,30-34).

Für die Christen fügt er als Ratschlag hinzu: „Diese und ähnliche … Erwiderungen mag die erlöste Gefolgschaft Christi des Herrn und der pilgernde Staat Christi des Königs den Feinden entgegenhalten.“ Sie sollen indes dabei stets vor Augen haben, dass Gottesstaat und Weltstaat hienieden miteinander vermischt seien, dass also „unter diesen Feinden auch künftige Mitbürger (des Gottesstaates) verborgen sind …“, wie sich unter den Christen Feinde des Reiches Gottes fänden (vgl. Buch 1,35).

Das schriftstellerische Ziel des „Gottesstaates“ besteht also darin, eine Apologie des Christentums und eine Verurteilung der römischen Götterwelt zu verfassen. Der „Gottesstaat“ ist eine Verteidigung des Glaubens und ein missionarisches Werk, das zum christlichen Glauben einlädt.

Gliederung und Inhalt von De civitate Dei

De civitate Dei zerfällt in zwei Hauptteile.
Der erste Teil umfasst die Bücher 1-10. Sie sind eine Verteidigung des wahren Gottes der Christen gegen die Götter der Römer. Sie legen dar, dass die Götter der Heiden weder das irdische noch das ewige Glück verleihen können. Sie sind machtlos. Aber die Menschen, die ihnen anhängen und dienen, bringen sich um ihr Heil und tragen zum Unheil in der Welt bei. Die christliche Religion kann Unglücke wie das, das die Goten über Italien brachten, nicht verhindern. Aber sie kann den Wechselfällen des Lebens und der Geschichte Sinn geben. Das Christentum erklärt nämlich, dass die Sünden der Menschen und das Böse Ursachen für Katastrophen sind. Unheil, wie der Fall Roms, deckt den Abfall vom wahren Gott auf und ist Strafe für die Abkehr vom Guten. Unglücke in der Geschichte sind zugleich Aufruf zur Bekehrung zum Gottesstaat, den Gott am Ende der Zeit für immer errichten wird. In diesem finden alle Erwählten und Bekehrten den ewigen Frieden. Aus christlicher Sicht haben Unglücksfälle im Heilsplan Gottes also Sinn und Zweck.

Im zweiten Hauptteil, in den Büchern 11-22, wird dann in einer Art Trilogie der Gegensatz zwischen dem Reich Gottes und dem Reich des Satans bzw. der Welt, dem Reich der Gottesbürger und der Weltbürger dargelegt. Im ersten Teil der Trilogie werden die Anfänge der beiden Reiche in der Engel- und Menschenwelt dargestellt (11-14). Im zweiten Teil wird der geschichtliche Verlauf des Gottesstaates und des Weltstaates in den sich ablösenden Weltzeitaltern von Kain und Abel bis zur Zeit des Augustinus beschrieben (15-18). Der dritte Teil schließt mit einem Ausblick auf den Ausgang und das Endziel der beiden Reiche (19-22) ab.

Ursprung und Entwicklung des Gottesstaates und des Weltstaates

Die beiden Staaten sind in der Engel- und Dämonenwelt (Dämonen und Teufel sind gefallene Engel) vorgebildet. Auf dieser Erde sind sie aber mit Kain und Abel entstanden (Buch 15). Sie unterscheiden sich von Anfang an wesentlich voneinander. Augustinus schreibt: „Es steht nun geschrieben von Kain, dass er einen Staat gründete; Abel dagegen als Fremdling gründete keinen. Denn der Staat der Heiligen ist jenseitig, obwohl er hienieden Bürger erzeugt, in denen er in der Fremde pilgert, bis die Zeit seines Reiches herbeikommt, da er alle in den eigenen Leibern Auferstehenden sammelt, wenn ihnen das verheißene Reich wird gegeben werden, wo sie mit ihrem Fürsten, dem König der Ewigkeit, ohne Zeitende herrschen können“ (Buch 15,1). Der Gottesstaat besteht auf Erden seit Abel, ist aber nur ‚teilsichtbar’. Zu ihm gehören alle, die Gott lieben. Den Gottesstaat hat Gott gegründet, um trotz der Erbsünde, die die Sünden der ganzen Menschheit nach sich zieht, die erwählten und erlösten Menschen zu retten. Es sind die Auserwählten, die er in sein Reich beruft.

Augustinus vertritt eine relative Prädestinationslehre. Die für den Gottesstaat Auserwählten sind verborgen, sie leben als Gottesstaatsbürger im Weltstaat. Sie sind sichtbar durch die Liebe zu Gott und zum Nächsten, für die sie auch leiden bis zum Martyrium.

Der Weltstaat umfasst alle, die sich selbst und nicht Gott lieben. Der Weltstaat steht gegen den Gottesstaat und umgekehrt. Der Weltstaat entfaltet sich in den Weltstaaten. Augustinus nennt einige: Babylon, die Assyrer und die Römer. Der Gottesstaat ist (vor Christus) ‚am sichtbarsten’ im Volk Israel vorhanden, das die Gottesverehrung und -liebe einforderte und in der Welt förderte.

Der Gottesstaat auf Erden ist mehr Funktion als Status. Er sammelt die für den Himmel bestimmten Erwählten und hält sie als Pilger auf der Bahn zur Vollendung. Augustinus vergleicht den Gottesstaat deshalb mit der Arche Noahs; der Gottesstaat ist, modern gesprochen, eine ‚Auffanggesellschaft’ für die Geretteten, die Gott für den ewigen Gottesstaat vorgesehen hat. Er schreibt: „Die Arche ist ein Sinnbild des auf Erden pilgernden Gottesstaates“ (Buch 15,26). Dazu führt er aus: „Dieser himmlische Staat nun beruft während seiner irdischen Pilgerschaft aus allen Völkern seine Bürger und sammelt seine Pilgerschaft aus allen Sprachen unbekümmert um den Unterschied in Lebensgewohnheiten, Gesetzen und Einrichtungen, wodurch der irdische Friede begründet und aufrechterhalten wird“ (Buch 19,17).

Der Gottesstaat wird in dieser Welt von Anfechtungen heimgesucht, von Sünde und Verwirrung. Erst am Ende der Zeit wird er in seiner eigentlichen Form erscheinen. Im ewigen Gottesreich wird auch erst offenbar werden, wer zum Gottesstaat gehört.

Der Weltstaat ist ebenfalls Funktion, der die Verdammten umfasst. Am Ende der Weltzeit werden diese in die Hölle kommen, so wie die Erwählten in den himmlischen Gottesstaat.

Die Gottesbürger in dieser Weltzeit

Die Gottesbürger müssen in dieser Weltzeit leben, sich bewähren und sich durch die Liebe als Gottesbürger erweisen.

Ihre Gottesbürgerschaft wird erst nach dieser Erdenzeit im Himmel offenbar und vollendet.

Der himmlische Gottesstaat besteht darin, dass die erwählten, gerechten und geretteten Menschen zur ‚Anschauung Gottes im Himmel’ gelangen, Gott ewig dienen, ihn ohne Ende lieben und ihm ewig verbunden sind. Der Gottesstaat der Ewigkeit zeichnet sich vor allem durch den Frieden aus. Augustinus schreibt: „Das höchste Gut des Gottesstaates ist der ewige und vollkommene Friede“ (Buch 19,20).

Um dieses ewigen Zieles der Menschen willen ist alles geschaffen. Alles auf dieser Erde hat für Augustinus nur insofern Bedeutung, als es dazu beiträgt, dem Menschen zur Anschauung des Höchsten im Himmel zu verhelfen. Deshalb darf der Mensch alles auf dieser Welt nur gebrauchen, nicht genießen. Nicht einmal die Tugend, die in der Stoa Wert in sich hatte und Glück schenkte, hat für Augustinus einen Selbstwert. Auch die Tugend dient dem Streben der Seele nach dem vollkommenen Gott.

Die Staaten und die Gottesbürgerschaft

Auch die Staaten sind dazu da, den Menschen zu helfen, damit sie ihr ewiges Ziel erreichen. Staaten muss es geben, weil der Mensch eine soziale Seite hat. Wie sollten diese Staaten beschaffen sein? Dem „Gottesstaat“ Augustins kann man folgende acht Elemente entnehmen:

1. Im Staat muss erstens das richtige Gottesbild vorhanden sein und gefördert werden!

Im Staat muss die Auffassung herrschen, dass es den einen Gott gibt, der alles geschaffen hat und vollendet. Gott hat auch die Staaten gebildet. Augustinus schreibt: Der Verleiher jeglicher Herrschaft und aller irdischen Güter ist Gott, der allein wahre Gott (vgl. Buch 4,33). Diesem Gott allein müssen alle dienen.

2. Zweitens ist die richtige Auffassung vom Menschen im Staat unabdingbar. Augustinus betont vor allem die Einmaligkeit des Menschen und dass er nach Gottes Bild und Gleichnis geschaffen ist. Darin besteht die Würde des Menschen. Deshalb kann es keine ewige Wiederkehr von Menschen geben, wie es die Platoniker zur Zeit des Augustinus behaupteten. Jeder Staat muss die Auffassung von der Einmaligkeit des Menschen zu seinen Grundlagen zählen. Andernfalls fehlt den Menschen die Verantwortung und sie setzen sich nicht genügend für ihr ewiges Heil ein (Buch 13). Das Gericht Gottes nach dieser Erdenzeit über jeden Menschen beurteilt das Leben endgültig.

Wichtig ist außerdem für jeden Staat zu wissen, dass letztlich alles von Gott gut geschaffen ist und dass es nicht – wie im Manichäismus – ein böses und ein gutes Prinzip gibt. Weil alles gut geschaffen ist, ist das Gute in der Geschichte überhaupt möglich. Augustinus insistiert mit aller Vehemenz auf diesem Grundsatz.

Vor allem ist der Mensch gut geschaffen. Er ist nach Gottes Bild und Gleichnis geschaffen. Deshalb ist er fähig, das Gute zu wirken.

Wenn der Mensch Böses tut und sündigt, handelt er unter seiner Würde und gegen seine Möglichkeiten und seinen Auftrag. Das Böse ist Abfall vom Guten, es hat keine Substanz in sich. Nur deshalb ist jederzeit Bekehrung möglich.

Das richtige Gottesbild und Menschenbild ist für jeden Staat ein wichtiges Prinzip und Axiom.

3. Die Staaten müssen die Gottesliebe ermöglichen, das heißt „die wahre Religion“. Ein weiteres, besonders wichtiges Kriterium für die Staaten ist für Augustinus, dass die Bürger des Gottesstaates die Gottesliebe anstreben und leben können. Der Gottesbürger ist auf Gott ausgerichtet, der Weltbürger auf sich selbst. Der Gottesbürger, der nach Gott ausgerichtet ist, lebt die Wahrheit. Der Weltbürger, der auf sich selbst ausgerichtet ist, der das „cor incurvatum in seipso“ – das Herz, das in sich selbst verdreht ist – hat, lebt die Lüge. Denn der Mensch ist auf Gott hin geschaffen: „inquietum est cor nostrum donec requiescat in te“ (Confessiones 1,1). Wenn er diese seine Realität und Bestimmung nicht erkennt und nicht realisiert, lebt er in der Lüge. Der Vater der Lüge ist der Satan, weil er für sich selbst lebt und sein eigenes Reich gegen das Reich Gottes aufbauen will. Jeder Staat muss die Gottesliebe ermöglichen.

4. In Buch 14 nennt Augustinus zwei weitere wichtige Elemente für den Gottesstaat. Dabei blickt er auf die Bürger des Gottesstaates und auf die Bürger des Weltstaates bzw. des Satansstaates. Der Gottesstaat wird durch Bürger gebildet, die nach dem Geist leben, der Weltstaat von Bürgern, die nach dem Fleisch leben. Augustinus zitiert dabei ausdrücklich Gal 5,13-26, die Werke des Geistes und die Werke des Fleisches. Dazu nennt er noch andere Schriftstellen, besonders aus dem Johannesevangelium und den Johannesbriefen, in denen Sarx und Pneuma gegenübergestellt werden. Die Staaten sollen das Leben nach dem Geist ermöglichen.

5. Damit der Mensch sein ewiges Ziel erreicht, muss der Staat zuerst und vor allem „Freiheit“ garantieren. Nur der freie Mensch kann sich auf Gott hin ausrichten und sein ewiges Ziel erreichen. Deshalb kann es und darf es in keinem Staat Sklaverei geben. Nur um der Sünde willen ließ Gott die Sklaverei als Strafe zu, stellt Augustinus fest. Auch die Frau darf nicht Sklavin des Mannes sein (vgl. Buch 19,15).

6. Sechstens muss das Staatswesen für Gerechtigkeit sorgen. Augustinus definiert die Gerechtigkeit als „Suum cuique“, jedem das Seine. Gerechtigkeit besteht zuerst darin, dass dem Menschen geholfen wird, seiner Natur und Bestimmung entsprechend zu leben, damit er das Seine erreicht. ‚Das Seine ist aber Gott’. Deshalb ist die erste Forderung der Gerechtigkeit, die freie Religionsausübung zu ermöglichen. Ein Staat, der zwingt, seine Götter zu verehren, ist ein Staat des Satans. Rom war deshalb für Augustinus kein Staat. Er schreibt: „Rom war nie ein Staat, weil ihm die Gerechtigkeit fehlte. Nun ist aber die Gerechtigkeit die Tugend, die jedem das Seine zuteilt. Wie kann man also von Gerechtigkeit beim Menschen reden, wenn nichts Geringeres als eben der Mensch dem wahren Gott entzogen und den unreinen Dämonen unterstellt wird? Heißt das jedem das Seine zuteilen?“ (Buch 19,21).

Öfters wird Augustinus das Zitat in den Mund gelegt: „Ein Staat ohne Gott ist bestenfalls eine gut organisierte Räuberbande“. So findet sich dieser Satz nicht in De civitate Dei. Aber die rhetorische Frage: „Was sind die Staaten ohne Gerechtigkeit anders als große Räuberbanden?“ (Buch 4,4) stammt von Augustinus. Sie lässt sich nach dem oben Gesagten auch interpretieren: Ein Staat ohne Gott ist bestenfalls eine gut organisierte Räuberbande.

7. Ein weiteres wichtiges Prinzip für den Staat ist, dass die Tugend herrscht. Sogar das Römerreich – ein Weltstaat – hat nach Augustinus deshalb so lange bestanden, weil die Römer die Tugenden geübt haben. Aber das taten sie nicht um Gottes willen und auch nicht aufgrund von Einsicht, sondern um ihres eigenen Ruhmes willen. Deshalb hat Gott das Römerreich so lange bestehen lassen (vgl. Buch 5,12.15.18). Letztlich kann es aber wahre Tugend nur dort geben, wo der wahre Gottesglaube gelebt wird.

8. Im Staat muss es eine moralisch regierende Staatsautorität geben. Die Staatsautorität, die auf Gott zurückgeht, hat ein Recht auf Gehorsam, wenn es sich um die weltlichen Dinge handelt. Augustinus argumentiert mit den Schrifttexten Römerbrief 13,1-7 und 1 Petrus 2,19. Verlangt die Staatsautorität aber Sündhaftes, so hat man Gott mehr zu gehorchen als den Menschen. Augustinus schreibt: Wenn einer glaubt, als Christ brauche er keine Abgaben zu entrichten, keinen Kredit zu bezahlen und den Machthabern keine Ehre zu erweisen, so befindet er sich im großen Irrtum. Wenn jedoch einer meint, er müsse sich auch in Glaubenssachen den weltlichen Herrschern unterwerfen, so verfällt er einem größeren Irrtum (vgl. Confessiones 3,15; Epistula 185,8).

Der Staat ist kein Heilsweg. Die Staatsautorität muss aber dem Menschen den Heilsweg ermöglichen und erleichtern.

Jesus Christus – der Heilsweg

Jesus Christus ist der Heilsweg zum Himmel. Durch Jesus Christus hat Gott der Menschheit den Weg zum Heil geoffenbart. Augustinus nennt ihn: „der eine Mittler zwischen Gott und den Menschen, der Mensch Christus Jesus, von Gott geoffenbart“ (Buch 18,47). Er hat durch seinen Opfertod am Kreuz die Menschen von der Sünde und ihrer Folge, dem ewigen Tod, erlöst. Er hat die Gnade und das Himmelreich wieder erworben. Durch das Wort der Schrift, durch seinen Geist, durch die Sakramente führt er die Menschen zur Anschauung Gottes, zum Gottesstaat. Augustinus wörtlich: „ein und derselbe durch ihn (Jesus Christus) vermittelte Glaube (führt) alle zum Gottesstaat, zum Gotteshaus, zum Gottestempel Vorherbestimmten hin … zu Gott“ (Buch 18,47).

Die Bedeutung der Kirche

Das Werk der Erlösung setzt Christus durch seine Kirche fort. Die Kirche ist die geistliche Mutter der Gläubigen, welche sie gleichsam dem himmlischen Vater gebiert. Denn, so Augustinus, „Gott ist der Vater, die Kirche die Mutter“ (De disciplina christiana 3 u.ö.).

Aber anders als z.B. Eusebius, aber auch Prudentius und Orosius und selbst Hieronymus und Ambrosius redet Augustinus keinem ‚diesseitsfreudigen’ und die ‚tempora christiana’ feiernden christlichen ‚Fortschrittsglauben’ das Wort. In dieser Welt ist nach Augustinus nicht das wahre Glück zu finden, auch nicht in einer von der Kirche bestimmten Zeit. Der nordafrikanische Kirchenvater ist eher pessimistisch hinsichtlich dieser Weltzeit.

Damit ist verbunden, dass De civitate Dei mit einer Relativierung der irdischen Güter, Werte und Mächte auch eine Relativierung der sichtbaren Kirche vertritt. Die Kirche ist das Haus Gottes, das aber auch schlechte Steine enthält, und ist wie ein Netz, das durchs Meer der Zeit gezogen wird und das neben den guten auch schlechte Fische enthält (vgl. Buch 18,49 sowie Enarrationes in Psalmos 131,13). Die Kirche ist deshalb auch immer Anlass zum Ärgernis und zum Abfall von Gott. Erst am Ende der Zeiten im Gericht Gottes wird die vollkommene, wahre Kirche erscheinen. Dennoch ist die Kirche entscheidend für das Heil der Menschen, aber insofern, als sie das biblisch-heilsgeschichtliche Ereignis, das heißt letztlich das Christusgeschehen und sein Eschaton vermittelt. Den Menschen Christus verkünden ist die Aufgabe der Kirche, darin liegt ihre Bedeutung.

In der Kirche geht der teilsichtbare Gottesstaat durch die Zeit bis zum Gericht. Auch in der Kirche gibt es Bürger des Weltstaates und außerhalb der Kirche, im Weltstaat, gibt es auch Bürger des Gottesstaats. Nicht die äußere Zugehörigkeit zur Kirche ist für Augustinus entscheidend, sondern die innere. Die Kirche hat Dienstfunktion für die Gottesstaatsbürger und den Gottesstaat. Die Kirche führt mit Jesus Christus zur Anerkennung des einen und wahren Gottes und zum Gehorsam ihm gegenüber. Daraus entwickeln sich schon hier Friede und Gerechtigkeit, die Merkmale des Gottesstaates sind. All das ist in dieser Welt nur im Spiegel und unterm Kreuz zu haben. Endgültig wird der Gottesstaat erst im Jüngsten Gericht offenbar und auf ewig errichtet.

Schlussfolgerungen

Der Gottesstaat Augustins – Maßgabe für heutige Staaten?

Noch einmal: Es ist grundsätzlich schwierig, aus Werken der Vergangenheit Schlussfolgerungen für heute zu ziehen. Was Kierkegaard einmal für die Evangelien und seine Zeit formuliert hat, dass zwischen ihnen und uns ein „garstiger Graben“ liegt, gilt auch für Augustins „Gottesstaat“ und unsere Staaten.

Es muss auch noch einmal wiederholt werden, dass Augustinus mit seinem „Gottesstaat“ nicht die Absicht hatte, etwas Grundsätzliches über die Staaten und ihre Verfassungen zu sagen. Es geht ihm darum, aufzuzeigen, wer Gottesstaatsbürger ist und wie der einzelne Mensch zum Gottesstaat gelangt, der erst in der Ewigkeit gebildet wird, der aber bereits hier in dieser Welt beginnt, indem er gelebt wird.

Dennoch spielen die Staaten dieser Weltzeit eine gewisse Rolle für den Gottesstaat. Sie können das hiesige, gottgefällige Leben und die Pilgerschaft zum Gottesstaat fördern oder auch erschweren. Es ist aber Pflicht der Staaten und ihrer Autoritäten, das Leben der Gottesbürger zu ermöglichen und zu fördern.

Wie müssen nun die Staaten verfasst sein, damit sie den derzeitigen und zukünftigen Bürgern des Gottesstaates dienen?

Was Augustinus im „Gottesstaat“ für heute zu sagen hat, lässt sich in zehn Punkten zusammenfassen, die übrigens auch in den Dokumenten Dignitatis humanae (über die Religionsfreiheit) und in Gaudium et spes (über die Kirche in der Welt von heute) des Zweiten Vatikanischen Konzils genannt sind.

1. Jede Verfassung sollte einen Gottesbezug bzw. Hinweis auf Gott erhalten. Jeder Staat soll dem Menschen das Glück bereiten, das dieser nur mit Gott findet. Augustinus würde die Verfassung der Bundesrepublik und die des Freistaates Bayern loben und in der Europäischen Verfassung einen Mangel feststellen. Ein atheistischer Laizismus, wie er derzeit von Politikern und Parteien gefordert wird, wäre für Augustinus ein Unding. Die Streichung des Gottesbezugs würde von ihm um der Menschen willen heftigst abgelehnt werden. Ein Staat ohne Gott (ohne Gerechtigkeit) ist für ihn eine Räuberbande.

2. Augustinus würde fordern, dass jeder Staat die Menschenwürde verfassungsmäßig festschreibt und anerkennt. Er würde auch die Menschenrechte als Verfassungselement einfordern. Selbstverständlich kennt Augustinus kein entfaltetes Konzept der Menschenwürde. Für ihn besteht sie vor allen Dingen darin, dass jeder Mensch Geschöpf Gottes und für den Gottesstaat bestimmt ist.

Jeder Mensch hat eine unsterbliche Seele und damit Ewigkeitswert. In den Fragen und Diskussionen über die Menschenwürde in unseren Gesellschaften würde Augustinus dem Ewigkeitswert des Menschen einen angemessenen Platz geben.

3. Augustinus fordert das Menschenrecht Freiheit, vor allem die Religionsfreiheit. Jeder Staat muss Freiheit gewähren. Im Gottesstaat Augustins kann man nicht das Konzept der Religionsfreiheit finden, wie es heute entfaltet und in den staatlichen Verfassungen gemäß der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen zu finden ist. Die Unterscheidung in positiv-aktive und passiv-negative Religionsfreiheit kennt Augustinus nicht. Dem freien Wechsel der Religion oder der Negierung von Religion überhaupt würde Augustinus nicht zustimmen. Die Religionsfreiheit Augustins fordert vielmehr, dass jeder Mensch den wahren Gott verehren kann und darf. Dieser Gott ist der Gott und Vater Jesu Christi. Andere Religionen, wie z.B. der Götterglaube der Römer, haben für Augustinus keinen Anspruch auf Freiheit, weil sie die Menschen zum Verderben führen, wie er im „Gottesstaat“ ausführlich darlegt. Niemand darf den wahren Gottesglauben behindern, weil er dadurch den Menschen das ewige Heil vorenthält, um in den Gottesstaat zu gelangen.

4. Mit dem wahren Gottesglauben und der Ablehnung des Götterglaubens hängt die Tugend zusammen. Der wahre Gottesglaube führt zu Tugend, der Götterglaube zu Unsittlichkeit und zu Untugenden sowie zu moralischen Missständen. Der Staat muss die Tugend fördern und die Menschen zu einem wahren Tugendleben anhalten.

5. Mit der Tugend hängt die Pflicht der Staaten zusammen, Bildung und Erziehung zu fördern. Selbstverständlich kennt Augustinus kein Schulsystem, wie wir es heute haben, und auch nicht einen Bildungsauftrag, den heute jeder Staat kennt. Trotzdem ist im „Gottesstaat“ Bildung gefordert, die durch die Kirche, vor allem im Mittelalter, für alle Menschen initiiert wurde. Das heutige ausgefeilte Bildungssystem, gerade in den christlich geprägten Staaten, ist auch Ausfluss der Gedanken Augustins. Er gehört zu den großen Erziehern des Abendlandes, zu den Förderern von Erziehung und Bildung und somit zumindest indirekt zu den Initiatoren unseres heutigen Bildungssystems. Er würde heute sicher zu den Promotoren und Lobbyisten eines noch besseren Bildungssystems gehören, das vor allem mit dem Verwertungswissen (Mathematik, Deutsch, Englisch, Geschichte etc.) das Werte- und Orientierungswissen vermittelt und zur Tugend erzieht.

6. Im „Gottesstaat“ wird auch auf die Familie hingewiesen. Der erste und wichtigste Ort der Entfaltung des Menschenseins ist die Familie. Sie fördert die Menschenwürde, richtet auf Gott hin aus, vermittelt Religion, ist Ort des Kennenlernens und Einübens der Tugenden (vgl. Buch 19,16). Augustinus nennt auch bereits „die menschliche Familie den Anfang oder ein Teilchen des staatlichen Gemeinwesens …“ (Buch 19,16). Augustinus würde heute sicher fordern, dass die Familie viel mehr Gewicht in der Gesellschaft hat, vom Staat gefördert wird und den ersten und vorzüglichsten Platz bei allen Entscheidungen hat.

7. Mehrfach geht Augustinus auf die Verantwortungsträger des Staates in De civitate Dei ein. Sie müssen Diener der Gemeinschaft sein, sie sollen lieben und nicht der Eigenliebe frönen. Sie müssen den Menschen dienen und nicht sich selbst. Augustinus würde heute bei der Parteiräson in wichtigen Fragen sicher seine Fragezeichen setzen. Korruption im Staat wäre für ihn undenkbar. Staatsdienern, Beamten, Politikern würde er einen Katalog von Verhaltensnormen geben, die alle darauf hinzielen, dass sie für die Menschen und nicht für sich selbst handeln und wirken müssen.

8. Die Gerechtigkeit spielt bei Augustinus eine große Rolle. „Suum cuique“ hat er die Gerechtigkeit definiert. Das Seine kommt dem Menschen vor allem dann zu, wenn er seinem ewigen Ziel ungehindert entgegengehen kann. Die Staaten müssen ihm dabei helfen. Deshalb gehört zur Gerechtigkeit vor allem die Hilfeleistung für das Suchen und Verehren des einen wahren Gottes.

9. Das Allerwichtigste und Höchste des Gottesstaates ist der Friede. Die Zeit Augustins war durch die Völkerwanderung eine Zeit der Unruhe. Der Friede war und ist nach Augustinus das höchste Ziel und größte Gut, das der Gottesstaat nach dieser Erdenzeit den Menschen schenkt. Der Friede ist aber auch hier in dieser Zeit von größter Bedeutung. Der Friede ist Voraussetzung dafür, dass die Gottesbürger ihren Glauben, ihre Tugenden, ihre Liebe zu Gott und zu den Mitmenschen leben können und sich für den Gottesstaat bereiten. Der Friede ist das höchste Glück der Menschen in dieser Zeit und in der Ewigkeit. Deshalb muss jeder Staat für Frieden sorgen und alles tun, damit Frieden herrscht.

10. Die Kirche muss ungehindert ihren Auftrag erfüllen können. Eine strikte Trennung von Staat und Kirche wäre für Augustinus undenkbar. Er würde für eine „balancierte Partnerschaft“ zum Wohl der Menschen plädieren, wobei Staat und Kirche aber ihre Eigenständigkeit und Unabhängigkeit behalten. In der Pastoralkonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils Gaudium et spes ist formuliert: „Die politische Gemeinschaft und die Kirche sind auf je ihrem Gebiet voneinander unabhängig und autonom. Beide aber dienen, wenn auch in verschiedener Begründung, der persönlichen und gesellschaftlichen Berufung der gleichen Menschen. Diesen Dienst können beide zum Wohl aller um so wirksamer leisten, je mehr und besser sie rechtes Zusammenwirken miteinander pflegen; dabei sind jeweils die Umstände von Ort und Zeit zu berücksichtigen. Der Mensch ist ja nicht auf die zeitliche Ordnung beschränkt, sondern inmitten der menschlichen Geschichte vollzieht er ungeschmälert seine ewige Berufung“ (GS 76).

Schluss

Mit einem Gebet, das auf Augustinus zurückgehen könnte, weil es seine Gedanken über Gott, Mensch, Welt und Kirche zusammenfasst, möchte ich meinen Vortrag beenden:

„Allmächtiger Gott, deine Vorsehung bestimmt den Lauf der Dinge und das Schicksal der Menschen. Lenke die Welt in den Bahnen deiner Ordnung, damit die Kirche in Frieden deinen Auftrag erfüllen kann.“

Die Kirche hat den Auftrag, den Menschen das Glück zu bringen, das darin besteht, hier auf der Erde in Glaube, Hoffnung und Liebe mit Jesus Christus zu leben, mit ihm zu lieben und mit ihm zu pilgern, um auch mit ihm im Himmel ewig den Vater in Frieden zu schauen.