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Cornelius Petrus Mayer zum 80. Geburtstag

Präsentation des Sammelbandes «Augustinus als Richter»

Von Professor Dr. Johannes Hellebrand
 

Sehr geehrte Anwesende, lieber Jubilar!

Professor Dr. Johannes Hellebrand überreicht dem Jubilar den Sammelband «Augustinus als Richter».
Professor Dr. Johannes Hellebrand überreicht dem Jubilar den Sammelband «Augustinus als Richter».
Als ich mich entschloss, einen Beitrag zu Ihrer Festschrift zu schreiben, kam für mich nur „Augustinus als Richter“ in Betracht – ein Aspekt, der seit Possidius in allen Augustinus-Biographien und -Handbüchern, wenn auch bezeichnenderweise nur kurz und stereotyp, auftaucht.

Zur Vertiefung oder Verbreiterung stieg ich unter dem Stichwort „Audientia episcopalis“ in das Römische Recht ein, was mir allerdings nicht viel brachte. Die Irrungen und Wirrungen dieser Suche habe ich in Ihrer Festschrift dargestellt und zudem einen Katalog fiktiv-hypothetischer Fragen entwickelt, die ein heutiger Richter oder Staatsanwalt an den Bischofsrichter Augustinus stellen würde.

Die Suche im Römischen Recht und im Schrifttum über Augustinus hatte aber immerhin den Vorteil, dass ich vier Beiträge fand

  • publiziert 1937 bis 2008 in Rom, Mailand, Triest, Salzburg, Göttingen,
  • verfasst in Deutsch, Englisch und Italienisch,
  • geschrieben von einem deutschen Theologen (dem Jubilar), einem italienischen Kirchenrechtler, einem finnischen Altphilologen und einer jungen deutschen Römisch-Rechtlerin,
  • teils allgemein gehalten, teils unter speziellen Aspekten,
  • mit unterschiedlichem Stil und Niveau,

aber allesamt kreisend um Augustinus als Richter mit zahlreichen, einschlägigen, wirklich interessanten, höchst aktuellen Augustinus-Zitaten. Diese Beiträge in ihrer Originalfassung – nur ins Deutsche übersetzt sowie mit Übersetzungen der Augustinus-Zitate, Registern und Vorwort versehen – müssten, das war meine Idee, in einem Sammelband publiziert werden, um Augustinus als Richter ein wenig mehr in den Vordergrund zu rücken, gewissermaßen eine Lücke zu füllen.

Naürlich gibt es interessantere Seiten an Augustinus, den Philosophen, Theologen und Menschen sowie Seelsorger. Aber der Bischofsrichter Augustinus führt bislang zu Unrecht ein Schattendasein:

  • Erstens nahm die audientia episcopalis einen Großteil der Arbeitskraft und täglichen Arbeitszeit von Augustinus in Anspruch, wie bereits Possidius bekundet.
  • Zweitens betrieb Augustinus Streitschlichtung und Streitentscheidung als Seelsorge; wer sich für Augustinus als Seelsorger interessiert, sollte also auch den Bischofsrichter miteinbeziehen.
  • Drittens interessiert Augustinus nicht nur als Philosoph, Theologe und Seelsorger, sondern auch als Mensch, um den es allerdings mit Abschluss der Confessiones ruhiger geworden ist, der hinter den Kirchenmann zurückgetreten ist. Beim Richter ist er dagegen noch sichtbar, da Richter damals wie heute keine Rechtsanwendungsautomaten sind, sondern ihre Persönlichkeit in der Verfahrensleitung, aber auch in der Sachentscheidung vielfach zum Ausdruck bringen können und sollen.
  • Viertens ist die Rechtsprechung neben der Seelsorge und Kirchenpolitik der dritte Zugang, den der Philosoph und Theologe Augustinus zur Realität hatte und der verhinderte, dass er Philosophie und Theologie aus einem Elfenbeinturm heraus betrieb:
  • Er nahm die Richtertätigkeit sehr ernst.
  • Sie beschäftigte ihn zeitlich und emotional stark.
  • Er führte sie nicht auf die römischen Kaiser zurück, sondern lastete sie dem Apostel Paulus an.
  • Er sehnte sich danach, abends endlich in sein Scriptorium zu kommen, um dort über Gott, Welt und Seele nachzudenken.

Indes müssen wir uns vor der Vorstellung hüten, dass mit Erreichen des Sciptoriums alles vergessen war, was Augustinus bei Gericht „erlebt“ hatte. Ich bin vielmehr davon überzeugt,

  • dass er manches Thema bei Gericht erst entdeckt hat,
  • dass er von dort viele Erfahrungen als Argumente oder Beispiele in seine philosophischen und theologischen Erörterungen eingebracht hat,
  • dass nicht nur seine rhetorische Ausbildung, sondern später auch die juristische Denkweise, aber auch die praktische Streitschlichtung und Streitentscheidung sich auf sein philosophisch-theologisches Denken und Schreiben ausgewirkt haben und
  • dass sein vielfach gerühmter, in manchen Punkten zutage getretener realistischer Pragmatismus seinen Grund im praktischen Umgang nicht nur mit den Gläubigen im Rahmen der normalen Seelsorge, sondern auch mit den Parteien im Prozeß hatte.

Dies alles kann man aber nur feststellen, wenn Augustinus als Richter kein exotisches, marginales Phänomen ist, sondern dieser Aspekt mehr als bisher in den Focus seiner Aufmerksamkeit gerückt wird. Dazu soll dieser Sammelband beitragen, den ich mit Hilfe der deutschen Augustinerprovinz und des Zentrums für Augustinusforschung publizieren konnte. Damit schließt sich – am Rande erwähnt – auch für mich persönlich ein Kreis, und ich wünsche Ihnen, lieber Jubilar, viel Vergnügen bei der Lektüre.


Augustinus als Richter
Augustinus als Richter
Johannes Hellebrand (Hrsg.)

Augustinus als Richter

(Cassiciacum. Forschung über Augustinus und den Augustinerorden 39,5 = RES ET SIGNA – Augustinus-Studien 5)

Würzburg: Augustius bei echter, 2009, 192 p.

ISBN 978-3-429-04172-4, EUR[D] 25,00

Herausgeber:

Johannes Hellebrand, Prof. Dr. iur., geb. 1946, Staatsanwalt in Duisburg und Honorarprofessor an der Ruhr-Universität Bochum mit Lehrveranstaltungen zum Straf- und Strafverfahrensrecht; Mitglied der Justizprüfungsämter Düsseldorf und Hamm.

» Präsentation auf der Verlagshomepage