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Religionslehrer im Kirchendienst

Der Religionsunterricht zeigt die Welt als ein Ganzes und Vollständiges. Er regt dazu an, mit offenen Augen durchs Leben zu gehen. „Was ist Sinn, was Unsinn?“, fragen die Religionslehrerinnen und Religionslehrer. Sie machen mit den großen und wesentlichen Fragen vertraut: nach Gott und der Welt, nach Froher Botschaft und schlimmen Nachrichten, nach Wert und Unwert, nach Diesseits und Jenseits.

Aufgabe der Religionslehrer ist es, junge Menschen auf einen guten Weg zu bringen, sie eine wichtige Strecke begleiten, Mensch zu werden. Sie sollen das Wichtigste in ihnen kräftigen: Vertrauen, Zuversicht, Mut – in der Glaubenssprache: Glaube, Liebe und Hoffnung. Sie können diese Haltungen den Menschen nicht schenken oder anerziehen – aber sie können sie fördern.

Religionslehrer i. K. (im Kirchendienst) erteilen als Fachlehrer ausschließlich Unterricht in katholischer Religionslehre. Sie sind von den einzelnen Diözesen angestellt und unterrichten in der Regel an Grund-, Haupt- und Förderschulen, zum Teil auch an Realschulen und Berufsbildenden Schulen. Oft unterrichten Religionslehrer/inn/en an mehreren Schulen gleichzeitig, das Stundenmaß liegt bei etwa 25 Wochenstunden. Außerdem wirken sie bei der Schulseelsorge mit.

Religionslehrer/inn/en sollten sich für junge Menschen in und außerhalb der Kirche engagieren. In ihrem Alltag sollten sie ein intensives geistliches Leben führen und aktiv am Leben einer Pfarrgemeinde teilnehmen. Sie erteilen den Unterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche und beachten in ihrer persönlichen Lebensführung deren Grundsätze. Ständige intensive fachliche Fortbildung ist nötig. Außerdem sollten die Religionslehrer/inn/en offen sein für ökumenische Zusammenarbeit und die Kooperation mit den Lehrern anderer Fächer.

Für den Beruf des Religionslehrers sind vielfältige Voraussetzungen nötig: Er/Sie sollte offen für die Nöte und Hoffnungen der Menschen sein und Freude an ganzheitlicher und kreativer Tätigkeit haben. Auch ohne Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit sowie die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen kann man den Beruf nicht angemessen ausfüllen. Die Religionslehrer/inn/en müssen sich außerdem in die Lebenssituationen junger Menschen einfühlen können und die Fähigkeit zu deren Begleitung und Führung besitzen. Außerdem sollten sie die Inhalte ihres Fachs in einer zeitgemäßen Sprache vermitteln können. Wer den Beruf anstrebt, sollte körperlich, seelisch und geistig Belastungen ertragen können.

Wie wird man Religionslehrer? Nach dem Abitur oder Fachabitur studieren die Bewerberinnen und Bewerber 4 Jahre Theologie/Praktische Theologie/Religionspädagogik an einer Fachhochschule. 1 Jahr davon ist der Praxis gewidmet. Das Studium wird mit dem Diplom (FH) abgeschlossen. An den meisten Fachhochschulen begleitet ein Mentorat die Studierenden. Für eine nur nebenberufliche Tätigkeit kann man sich auch durch den Kurs „Theologie im Fernkurs – Würzburg“ qualifizieren. Hierfür sind mittlere Reife und eine abgeschlossene Berufsausbildung die Voraussetzung. An das Fachhochschulstudium schließt ein zweijähriges Referendariat an, das mit der Zweiten kirchlichen Dienstprüfung abschließt. Voraussetzung für die Berufsausübung ist die kirchliche Beauftragung, die nach der Zweiten Dienstprüfung unbefristet erteilt wird. Darauf erfolgt eine unbefristete Anstellung. Die Stellenzuweisung nimmt der Bischof vor. Die Besoldung erfolgt in Anlehnung an den Bundesangestelltentarif (BAT) bzw. nach der kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO).