Wie wird geholfen?
Im Rahmen des Stiftungszweckes kann jede Frau und jeder Mann Hilfen beantragen.Die Antragstellung erfolgt entweder direkt an die Stiftung oder über eine der Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. Die Entscheidung über Förderanträge erfolgt rasch und unbürokratisch. Die Erfahrung zeigt, dass die Stiftung besonders dann für Ratsuchende von Bedeutung ist, wenn Leistungen wie das Elterngeld nicht mehr ausreichen, durch die neueste Sozialgesetzgebung Härten entstehen oder Überschuldung vorliegt (z.B. durch Trennung).
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