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Jugend ist Zukunft - Stiftung des BDKJ in der Diözese Würzburg

 

Vorteile einer eigenen Stiftung

Einfach gründen

Im Stiftungszentrum Katholische Jugendarbeit in Bayern können Sie einfach und bereits mit einem Vermögen von 10.000 Euro eine eigene Stiftung ins Leben rufen. Selbstverständlich können Sie auch einen bereits bestehende Stiftung unterstützen.

Gezielt unterstützen

Ihre Stiftung kann alle Projekte oder Einrichtungen der katholischen Jugendarbeit in Bayern unterstützen, beispielsweise ein bestimmtes Projekt, die Jugendarbeit eines Verbandes oder einer Pfarrei.

Steuervorteile nutzen

Eine eigene Stiftung bietet umfangreiche Steuervorteile. Unter anderem können Sie bei der Neugründung einer Stiftung bis zu 307.000 Euro von der Steuer absetzen - komplett im Jahr der Stiftungsgründung oder flexibel innerhalb von zehn Jahren.

Optimal kontrollieren

Im Stiftungszentrum Katholische Jugendarbeit in Bayern verfügt jede Stiftung über eine separate Buchhaltung. So ist der Geldfluss vom Eingang in die Stiftung über die Verwaltung bis hin zur konkreten Verwendung exakt nachvollziehbar.

Nachhaltig fördern

Das in die Stiftung eingelegte Vermögen bleibt für immer erhalten und die jährlichen Erträge daraus werden dauerhaft für die Jugend verwendet.

 

Drei Schritte zur eigenen Stiftung

1. Informieren

Sie erhalten umgehend das Informationsmaterial des Stiftungszentrums Katholische Jugendarbeit in Bayern, wenn Sie das Kontaktformular an uns senden. Für weiterführende Fragen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung.

2. Gestalten

Das Profil Ihrer Stiftung gestalten Sie selbst. In der Stiftungssatzung legen Sie fest: den Namen der Stiftung, den Stiftungszweck, die Höhe des Grundstockvermögens, die Besetzung des Stiftungsvorstands.

3. Gründen

Auf der Grundlage Ihrer Angaben erstellen wir einen Satzungsentwurf, der an Ihre individuellen Wünsche angepasst wird. Das Stiftungszentrum übernimmt anschließend kostenlos die Stiftungsründung und kümmert sich um die steuerliche Anerkennung beim Finanzamt, die in der Regel drei Wochen nach Unterzeichnung der Stiftungssatzung ereilt wird.

Weitere Informationen
finden Sie beim Stiftungszentrum Katholische Jugendarbeit in Bayern (www.stiftungszentrum-kja.de).