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Pastoralsupervision

Verlauf und Organisation
(Stand 02/2006)

Nach der 2. Dienstprüfung gelten folgende Regelungen für pastorale Mitarbeiter/Innen:

  • Jede(r) pastorale Mitarbeiter(in) hat, einzeln, in Gruppen oder im Team, ein Recht auf Supervision.
  • Für die Supervision wird Dienstbefreiung gewährt. Nötige Absprachen mit den Vorgesetzten sind zu treffen.
  • In der Regel beträgt ein Supervisionsprozess 10 Sitzungen. Die Einzelsupervision dauert 60 Min., Gruppen- und Teamsupervision jeweils 120 Min. Sachdienliche Sonderregelungen sind möglich.
  • Finanzielle Eigenbeteiligung und eventuelle Fahrtkosten können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

 

Finanzierung der Supervision 

Bei einer Supervision aus "außerordentlichem, dienstlichen Interesse" (siehe "Anspruch") gilt:

  • Für die  ersten 5 Sitzungen entfällt die Eigenbeteiligung bei diözesanen SupervisorInnen, bei freiberuflichen SupervisorInnen wird der doppelte Zuschuss gewährt.
  • Für ReligionslehrerInnen i.K. gelten vergleichbare Regelungen.
  • Ehrenamtlichen Funktionsträgern kann - nach Absprache - nach diesen Regelungen Supervision gewährt werden.

 

Für die Abrechnung gibt es zwei Wege:

 

1. Bei SupervisorInnen, welche die Supervision im Rahmen eines Dienstverhältnisses

durchführen wird mit dem Institut für Theologisch-Pastorale Fortbildung (ITPF) abgerechnet.

Folgender Eigenanteil wird pro Sitzung in Rechnung gestellt:

 

                                          Einzeln                             Gruppe                            Team

                                                                                    pro Person                      insgesamt

___________________________________________________________________

Pfarrer/ Pastoral-           25,00 €                            15,00 €                             40,00 €
referentInnen


Diakone/ Gemein-         15,00 €                            10,00 €                             40,00 €
dereferentIinnen


Bei "außerordentlichem dienstlichen Interesse" entfällt dieser Eigenanteil für die ersten 5 Sitzungen.

 

 

 

2. Bei freiberuflich tätigen SupervisorInnen

wird das Honorar zwischen SupervisandInnen und SupervisorIn direkt vereinbart und zwischen diesen abgerechnet. Die SupervisandInnen können die Belege beim TPF@bistum-wuerzburg.de  einreichen und erhalten folgende Zuschüsse:

                                            Einzeln                           Gruppe                              Team
                                                                                    pro Person                        insgesamt

für alle pastorale
Berufsgruppen                 30,00 €                          15,00 €                              60,00 €


Bei "außerordentlichem dienstlichen Interesse" verdoppelt sich der Zuschuss für die ersten 5 Sitzungen.