Ab sofort steht allen Interessierten die Sammlung des in der Diözese Würzburg geltenden Partikularrechts sowie die Sammlung der Würzburger Diözesanblätter ab Jahrgang 2007 bis zur aktuellen Ausgabe in einem Online-Portal zur Verfügung.
In der Rechtssammlung finden sich die derzeit geltenden partikularrechtlichen Bestimmungen, die im Würzburger Diözesanblatt in der Regel ab 1980 promulgiert (d.h. veröffentlicht und in Kraft gesetzt) wurden. Die Sammlung umfasst neben Gesetzen, die der Bischof von Würzburg erlassen hat, auch Ausführungsbestimmungen, Dienstanweisungen sowie Dienstvereinbarungen, die im Würzburger Diözesanblatt in Kraft gesetzt wurden. Ausgenommen davon sind das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutsches Caritasverbandes.
Neben einzelnen Rechtsnormen stehen ebenso die Ausgaben des Würzburger Diözesanblatts ab Jahrgang 2007 bis einschließlich der aktuellsten Ausgabe zur Verfügung. Das Würzburger Diözesanblatt (WDBl) ist das Promulgationsorgan der Diözese Würzburg und deren Medium für amtliche Bekanntmachungen. Es dient vorrangig der Promulgation (Inkraftsetzung) diözesaner Rechtsnormen, der Veröffentlichung von Dokumenten der römischen Kurie, Hirtenbriefen, Aufrufen und anderer Verlautbarungen des Bischofs von Würzburg und des Generalvikars sowie amtlicher Bekanntmachungen des Bischöflichen Ordinariats. In den Ausgaben der Jahrgänge 2007 bis 2019 wurden zum Teil personenbezogene Daten vor der Veröffentlichung entfernt.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Kanzlei der Kurie unter der Telefonnummer 0931/386-67011 bzw. per E-Mail unter notariat@bistum-wuerzburg.de gerne zur Verfügung.