Am 10. Juni 2018 ist Dr. Franz Jung im Würzburger Dom zum Bischof geweiht worden und hat sein Amt als 89. Bischof von Würzburg angetreten. 1966 wurde er in Mannheim geboren. 1992 empfing er die Priesterweihe. 2009 wurde er zum Generalvikar der Diözese Speyer berufen.
Leitung und Struktur
Der Bischof steht unserem Bistum vor. Die weiteren Bereiche der Seelsorge und Verwaltung teilen sich im Rahmen des Bischöflichen Ordinariats und unter der Leitung des Generalvikars in sechs Hauptabteilungen und das kirchliche Gericht auf. Ein entscheidendes Gremium für das Handeln des Bistums ist der Allgemeine Geistliche Rat.
- Bistum
Bischof Dr. Franz Jung
Generalvikar Dr. Jürgen Vorndran
Dr. Jürgen Vorndran ist im September 2020 in sein Amt als Generalvikar eingeführt worden. Zuvor war er Dompfarrer, Dekan von Würzburg-Stadt. und Leiter der Pfarreiengemeinschaft Würzburg-Innenstadt.
Das Amt des Generalvikars entstammt dem Mittelalter. Bischöfe haben damals den "vicarius generalis" oder auch "Erzdiakon" eingesetzt, um ihn mit der Verwaltung des bischöflichen Gebiets zu betrauen. Teilweise haben die "generellen Stellvertreter" auch direkt Aufgaben des Bischofs übernommen. Der Generalvikar stellt die ausführende Gewalt eines Bistums dar. Er entscheidet über die allgemeinen Verwaltungsaufgaben. Generalvikar kann nur ein Priester werden, der mindestens 30 Jahre alt ist und einen höheren akademischen Grad erreicht hat.
Weihbischof Paul Reder
Bischof Dr. Franz Jung weihte Paul Reder am Hochfest Christi Himmelfahrt, 9. Mai 2024, im Würzburger Kiliansdom zum Bischof. Paul Reder wurde 1971 in Würzburg geboren und stammt aus der Pfarrei Sankt Peter und Paul. Bischof Dr. Friedhelm Hofmann weihte ihn am 7. Juni 2014 im Würzburger Kiliansdom zum Priester. Papst Franziskus ernannte Reder zum Titularbischof von Petina (Istrien/Erzbistum Aquileia im Friaul).
Bischöfliches Ordinariat
Das Bischöfliche Ordinariat ist die Verwaltungsbehörde des Bistums. Es befindet sich in der Domerschulstraße im Herzen von Würzburg. Die einzelnen Arbeitsbereiche des Ordinariats bestehen aus sechs Hauptabteilungen.
Kanzlei der Kurie
Die Festlegungen des Kirchenrechts zum Amt des Kanzlers zielen auf die Ausfertigung, Aufbewahrung und Herausgabe von Aufzeichnungen und somit im Kern auf die Qualität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit kirchlichen Handelns. Dazu ist auch eine möglichst flächendeckende Standardisierung der Verwaltung notwendig. Diese Themen sind zentraler Bestandteil einer funktionierenden Ablauforganisation, wofür der Kanzler die Verantwortung trägt. In diesem Kontext ist er auch für die Aufbauorganisation zuständig. Zur Kanzlei gehören die Abteilungen Informationsmanagement, Notariat und die selbstständig arbeitende Einheit Archiv und Bibliothek des Bistums Würzburg.
Bischöfliches Offizialat
Kirchliches Gericht
Das Offizialat ist das kirchliche Gericht unserer Diözese. An ihm werden hauptsächlich kirchliche Eheverfahren geführt. Das Offizialat Würzburg ist ordentliches Gericht erster Instanz für den Bereich der Diözese Würzburg und ordentliches Gericht zweiter Instanz für die Erzdiözese Bamberg.
Ordinariatskonferenz
Die Ordinariatskonferenz ist eine regelmäßige Konferenz der obersten Führungskräfte im Bischöflichen Ordinariat mit dem Generalvikar.
Sie dient der strategischen Steuerung des Bischöflichen Ordinariats, dem gegenseitigen Austausch über Themen, die hauptabteilungsübergreifend von Bedeutung bzw. zu bearbeiten sind, und der Herstellung einer einheitlichen Verwaltungspraxis.
Die Ordinariatskonferenz ist ein Beratungsgremium, das den Generalvikar bei der Wahrnehmung seiner Amtsaufgaben unterstützt.
Bei Themen von grundsätzlicher, insbesondere strategischer Bedeutung ist die Ordinariatskonferenz anzuhören, bevor der Generalvikar in der Sache eine Entscheidung trifft.
Die Ordinariatskonferenz berät darüber hinaus über Angelegenheiten, die vom Allgemeinen Geistlichen Rat zur Behandlung an sie verwiesen wurden. Die Ordinariatskonferenz kann auch andere Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Allgemeinen Geistlichen Rates fallen, vorberaten und diesem gegenüber ein Votum abgeben.
Vorsitzender der Ordinariatskonferenz ist der Generalvikar.
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
- der stellvertretende Generalvikar
- die Leitungen der Hauptabteilungen
- die Kanzlerin/der Kanzler der Kurie
Ständige Gäste sind:
- die Pressesprecherin/der Pressesprecher
- die Leiterin/der Leiter der Stabsstelle Kirchenrecht
- die Persönliche Referentin/ der Persönliche Referent des Bischofs sowie des Generalvikars
Vergessen wir nie, dass der Herr es ist, der die Kirche leitet. Er macht unser Apostolat fruchtbar.
Zentrale Aufgaben
Hauptabteilung
In der Hauptabteilung laufen die Informationsstränge des Ordinariats zusammen. Zur Hauptabteilung gehören die Abteilungen Medien, Recht, Informationstechnologie und Zentrale Dienste.
Seelsorge
Hauptabteilung
Schwerpunkte der Hauptabteilung sind die Planung und Förderung der Seelsorge sowie die Erfüllung pastoraler Aufgaben in der Diözese. Zur Hauptabteilung Seelsorge gehören Fachreferate, katholische Jugend- und Erwachsenen-Verbände, geistliche Gemeinschaften, Beratungsstellen, Einrichtungen der Zielgruppen- und Sonderseelsorge sowie die Dekanatsbüros in den Städten und Landkreisen Unterfrankens.
Soziale und caritative Dienste
Hauptabteilung
So wie die Seelsorge das Herz der Arbeit im Bistum Würzburg darstellt, so sind die caritativen Einrichtungen die helfenden Hände. Die Aufgaben der Hauptabteilung werden vom Diözesancaritasverband wahrgenommen.
Bildung und Kultur
Hauptabteilung
Die Zuständigkeit der Hauptabteilung umfasst die Bereiche Schule und Hochschule sowie die Erwachsenenbildung und die Fortbildung der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weiterhin ist ihr die Abteilung Kunst zugeordnet.
Finanzen und Immobilien
Hauptabteilung
Alle finanziellen Angelegenheiten werden hier geregelt. Den Jahresetat der Diözese Würzburg gilt es sachkundig zu verwalten. Neben Kirchensteueramt und Buchhaltung sind dieser Hauptabteilung auch Kirchenstiftungen, Liegenschaftswesen sowie Liegenschaften und Bau zugeordnet.
Personal
Hauptabteilung
Neben dem Seelsorgepersonal haben in der Hauptabteilung auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Diözesanverwaltung, Verbänden, Bildungshäusern, Pfarreien und Auszubildende bei Personalangelegenheiten hier ihre Ansprechpartner. Auch die Besoldung ist in der Hauptabteilung angesiedelt.
Allgemeiner Geistlicher Rat
Vorsitzender
Bischof Dr. Franz Jung
Mitglieder
Weihbischof Paul Reder, Dompropst
Dr. Jürgen Vorndran, Generalvikar, Domdekan
Dr. Helmut Gabel, Domkapitular
Dr. Stefan Rambacher, Monsignore, Domkapitular, Offizial, stellv. Generalvikar
Albin Krämer, Leiter Hauptabteilung Seelsorge, Domkapitular
Christoph Warmuth, Domkapitular
Clemens Bieber, Domkapitular
Thomas Keßler, Domkapitular
Stefan Gessner, Domkapitular, Dompfarrer
Armin Haas, Domkapitular
Dr. Martin Faatz, Leiter Hauptabteilung Zentrale Dienste, Ordinariatsrat
Dr. Christine Schrappe, Leiterin Hauptabteilung Bildung und Kultur, Ordinariatsrätin
Robert Hambitzer, Leiter Hauptabteilung Personal, Ordinariatsrat
Gerald Düchs, Finanzdirektor, Ordinariatsrat
Robert Sauer, Pfarrer, Ordinariatsrat
Kathrin Pfeil, Verwalterin des Bischöflichen Stuhls, Ordinariatsrätin
Bernhard Lutz, Pastoralreferent, Ordinariatsrat
Bernhard Schweßinger, Pressesprecher, Ständiger Gast des AGR
Dienststellen, Räte und Gremien
Beratungs- und Mitwirkungsrechte sind in unserer Gesellschaft selbstverständliche Dimensionen bei der Entscheidungsfindung. Deshalb sind auch Räte in der Kirche von heute nicht wegzudenken. Neben den Räten auf verschiedenen Ebenen gibt es Gremien, die an Entscheidungsfindungen mitwirken. Die Verwaltung sorgt letztlich für die Umsetzung.
Vorsitzender des Gremiums ist laut Satzung der Bischof von Würzburg, Dr. Franz Jung.
Dem Gremium gehören an:
Bischof Dr. Franz Jung (Vorsitz), Weihbischof Paul Reder, Generalvikar Dr. Jürgen Vorndran, Dompfarrer Stefan Gessner, Domkapitular Dekan Albin Krämer, Dekan Martin Heim, Dekan Stefan Kömm, Herbert Becker (Diözesanrat), Andrea Czech (Diözesanrat), Vanessa Eisert (Diözesanrat), Martin Fleckenstein (Diözesanrat), Dr. Anke Klaus (Diözesanrat), Christian Sauer (Diözesanrat), Dr. Michael Wolf (Diözesanrat), Judith Wünn (Diözesanrat), Ulrike Stein OSF (Orden), P. Gerhard Christoph OSB (Orden), Pfarrer Georg Klar (Priesterrat), Dekan Simon Mayer (Priesterrat), Pfarrer Stefan Mai (Priesterrat), Pfarrer Armin Haas (Priesterrat), Diakon Andreas Hofer (Ständige Diakone), Michael Marx (Pastoralreferent*innen), Anette Günther (Pastoralreferent*innen), Johanna Hecke (Pädagogische Mitarbeiter*innen), Pfarrer Dr. Eugen Daigeler (berufen), Dr. Sebastian Schoknecht (berufen), Birgit Thum-Feige (zugewählt), Andreas Wacker (zugewählt), Florian Liebler (Protokollant), Dr. Martin Schwab (Moderator)
Rechtsstellung
Die Rechtsstellung des Diözesanpastoralrats wird durch die Bestimmungen des allgemeinen Kirchenrechts sowie durch das diözesane Statut definiert.
Die Bestimmungen des Kirchenrechts können Sie hier (http://www.vatican.va/archive/DEU0036/_P1T.HTM ) einsehen.
Die Aufgaben des Diözesanpastoralrates
- Mitwirkung bei der Festlegung der Schwerpunkte und Richtlinien für den Heilsdienst,
- Mitwirkung bei der Koordinierung der seelsorglichen Aktivitäten im Bistum,
- Mitwirkung bei der Festlegung von Grundsätzen für den Einsatz und für die Weiterbildung der im pastoralen Dienst stehenden Personen,
- Mitwirkung bei der Festlegung der pastoralen Grundsätze für die Aufstellung des Haushalts,
- allgemeine Unterstützung des Bischofs in seinem Leitungsamt,
- Beratung bei der Errichtung wichtiger diözesaner Ämter,
- Mitwirkung im Verfahren für die Bestellung des Bischofs und der Weihbischöfe im Rahmen des jeweils geltenden Rechts,
- Beratung von Anträgen und Anfragen des Priesterrats und des Diözesanrates der Katholiken im Bistum Würzburg,
- Beratung von Fragen, die auf überdiözesaner Ebene behandelt werden.
Rechtssammlung der Diözese Würzburg und Sammlung der Diözesanblätter
Allen Interessierten steht die Sammlung des in der Diözese Würzburg geltenden Partikularrechts sowie die Sammlung der Würzburger Diözesanblätter ab Jahrgang 2007 bis zur aktuellen Ausgabe in einem Online-Portal zur Verfügung.
In der Rechtssammlung finden sich die derzeit geltenden partikularrechtlichen Bestimmungen, die im Würzburger Diözesanblatt in der Regel ab 1980 promulgiert (d.h. veröffentlicht und in Kraft gesetzt) wurden. Die Sammlung umfasst neben Gesetzen, die der Bischof von Würzburg erlassen hat, auch Ausführungsbestimmungen, Dienstanweisungen sowie Dienstvereinbarungen, die im Würzburger Diözesanblatt in Kraft gesetzt wurden. Ausgenommen davon sind das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutsches Caritasverbandes.
Neben einzelnen Rechtsnormen stehen ebenso die Ausgaben des Würzburger Diözesanblatts ab Jahrgang 2007 bis einschließlich der aktuellsten Ausgabe zur Verfügung. Das Würzburger Diözesanblatt (WDBl) ist das Promulgationsorgan der Diözese Würzburg und deren Medium für amtliche Bekanntmachungen. Es dient vorrangig der Promulgation (Inkraftsetzung) diözesaner Rechtsnormen, der Veröffentlichung von Dokumenten der römischen Kurie, Hirtenbriefen, Aufrufen und anderer Verlautbarungen des Bischofs von Würzburg und des Generalvikars sowie amtlicher Bekanntmachungen des Bischöflichen Ordinariats. In den Ausgaben der Jahrgänge 2007 bis 2019 wurden zum Teil personenbezogene Daten vor der Veröffentlichung entfernt.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Kanzlei der Kurie unter der Telefonnummer 0931/386-67011 bzw. per E-Mail unter notariat@bistum-wuerzburg.de gerne zur Verfügung.