Das Eintauchen in Wasser – oder auch das Übergießen des Kopfes mit Wasser – versinnbildlicht den Tod, die Reinigung sowie die Wiedergeburt und Erneuerung. Durch die Taufe werden die Erbsünde und alle persönlichen Sünden vergeben. Ein neues Leben in der Gemeinschaft mit Jesus Christus und mit allen, die an ihn glauben, beginnt. Die Taufe ist Voraussetzung, um weitere Sakramente empfangen zu können. Sie zählt neben Eucharistie und Firmung zu den sogenannten Initiationssakramenten (Einführungssakramenten). Ein erwachsener Taufbewerber empfängt alle drei Sakramente in einer einzigen Feier, zumeist in der Osternacht.


Sakramente
Die katholische Kirche kennt sieben Sakramente, die die Gläubigen ein Leben lang begleiten: So empfängt man als erstes die Taufe und am Lebensende die Krankensalbung. Doch auch die Beichte ist ein Sakrament, ebenso wie die Ehe - die allerdings ein Sonderfall in der "Sakramentenfamilie" ist. Auf der folgenden Seite erklären wir Ihnen alles Wichtige, damit Sie erfahren, warum Sakramente Zeichen der Gnade Gottes sind.
Gut zu wissen
Der eigentlichen Taufe geht das Taufgespräch mit einem Pfarrer oder Diakon voraus. Je nach Pfarrei werden mehrere Taufgespräche angeboten. Die Gespräche dienen der Vorbereitung und bieten den Eltern die Möglichkeit, offene Fragen zu klären. Sie können die Tauffeierlichkeiten persönlich mitgestalten – beispielsweise durch die Auswahl der Lieder.
Um Ihr Kind zur Taufe anzumelden, wenden Sie sich an das Pfarrbüro Ihrer Gemeinde. Dabei sind folgende Unterlagen notwendig:
- Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts des Täuflings)
- Stammbuch
In manchen Pfarreien gibt es feste Termine – häufig ein bestimmter Sonntagnachmittag im Monat, an denen gemeinsame Tauffeiern für angemeldete Kinder stattfinden.
Bei der Anmeldung zur Taufe sollten Sie wissen, wer Pate des Taufkindes wird, da dessen persönliche Daten neben jenen der Eltern erfasst werden. Für die Taufe notwendig sind ein weißes Taufkleid für das Kind sowie eine Taufkerze.
Der Taufpate begleitet den jungen Christen – insbesondere auf seinem Glaubensweg. Daher muss er römisch-katholisch und gefirmt sein. Ein evangelischer Christ kann zusammen mit einem katholischen Paten als Taufzeuge zugelassen werden.
Dem Einzug und der Begrüßung folgt die Befragung der Eltern, welchen Namen sie dem Taufkind geben wollen, was sie von der Kirche für das Kind erbitten und ob sie sich der Aufgabe zur religiösen Erziehung bewusst sind.
Auch der Pate wird gefragt, ob er zur religiösen Erziehung seines Patenkindes bereit ist. Gebet, Lesung und Predigt schließen sich an.
Der Priester, die Eltern und die Paten zeichnen dem Täufling ein Kreuzzeichen auf die Stirn; der Priester ruft die Heiligen an. Fürbitten werden vorgetragen. Es folgt die Katechumenensalbung, im Anschluss daran wird der Kopf des Täuflings mit Taufwasser übergossen. Die Eltern und Paten sagen dem Bösen ab und bekennen sich zum Glauben.
Der Priester tauft das Kind "im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes". Er salbt es mit Chrisam. Das Taufkleid wird angezogen und die Taufkerze an der Osterkerze entzündet.
Danach wird der Effata-Ritus wird vollzogen: Der Priester berührt Ohren und Mund des Neugetauften und spricht "Effata!", was so viel bedeutet wie „Öffne Dich“. Damit macht er deutlich, dass dieser sich dem Wort Gottes öffnen und den Glauben bekennen soll.
Nach dem Vater Unser segnet der Priester die Anwesenden und das Schlusslied wird gesungen.
Das Licht der Taufkerze, die während der Feier an der Osterkerze entzündet wird, symbolisiert die Beziehung zu Gott und den Menschen. Die Taufkerze wird mit nach Hause genommen. Sie dient als Erinnerung an die Taufe und wird zu besonderen Anlässen wie etwa dem Namenstag oder der Erstkommunion wieder entzündet.
Das Taufkleid versinnbildlicht den Beginn eines neuen Lebens. Die weiße Farbe erinnert an das Gewand, das Jesus am Tag seiner Verklärung getragen hat. Zudem ist Weiß die Farbe der Auferstehung.
Erwachsene bitten für sich selbst um die Taufe. Sie bereiten sich im sogenannten Katechumenat darauf vor. Dann tragen sie den Wunsch, getauft zu werden, dem Bischof vor. Die Taufe selbst erfolgt häufig in der Osternacht. Das Sakrament wird von erwachsenen Täuflingen zugleich mit Kommunion und Firmung empfangen.
Eine spezielle Internetseite informiert Sie über alles Wissenswerte auf dem Weg zum Christsein in der katholischen Kirche: www.katechumenat.de.
Die Beichte
Im Sakrament der Buße bekennt sich der Mensch zu den Sünden, die er begangen hat, und übernimmt die Verantwortung für sie.
Im Sakrament der Buße bekennt sich der Mensch zu den Sünden, die er begangen hat, und übernimmt die Verantwortung für sie. Dadurch öffnet er sich Gott und der Gemeinschaft der Kirche neu und ermöglicht sich so eine neue Zukunft. Indem der Priester die Absolutionsformel spricht, wird der Einzelne mit Gott versöhnt. Diese Versöhnung gilt auch für seine Mitmenschen, die Kirche und die ganze Schöpfung.
Gut zu wissen
Damit in der Absolution durch den Priester die Versöhnung mit Gott und der Gemeinschaft der Glaubenden ausgesprochen werden kann, bedarf es:
- der Reue
- des Aussprechens der Schuld im Bekenntnis
- des Vorsatzes, schuldhaftes Verhalten zu ändern und Schaden wieder gutzumachen
Nachdem der Beichtstuhl betreten wurde, begrüßt der Priester den Beichtenden. Dieser macht anschließend das Kreuzzeichen und spricht: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.
Daraufhin antwortet der Priester: Gott, der unser Herz erleuchtet, schenke dir wahre Erkenntnis deiner Sünden und seiner Barmherzigkeit.
Antwort: Amen.
Es folgen das Bekenntnis der Sünden und das Beichtgespräch. Dabei übernimmt der Beichtende eine Buße – zumeist in Form eines Gebets – zur Genugtuung für seine Sünden.
Anschließend spricht der Beichtende ein kurzes Reuegebet und der Priester erteilt die Absolution mit folgenden Worten: Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Antwort: Amen.
Priester: Dankt dem Herrn, denn er ist gütig.
Antwort: Sein Erbarmen währt ewig.
Daraufhin entlässt der Priester den Gläubigen. Er hat mit folgenden Worten des Priesters Vergebung für seine Sünden empfangen: Der Herr hat dir die Sünden vergeben. Geh hin in Frieden.
Alternativ zur Beichte im Beichtstuhl bieten Priester das so genannte Beichtgespräch an. Es findet meist in einem Nebenraum der Kirche oder im Pfarrhaus statt. Während des persönlichen Gesprächs bekennt der Beichtende seine Sünden und zeigt seine Reue. Der Priester spricht die Worte der Vergebung und legt dem Gläubigen die Hände auf.
Bekennt ein Christ im Sakrament der Beichte seine Sünden, ist der Priester zur völligen Geheimhaltung verpflichtet. Egal wie schwerwiegend mögliche Argumente sein können, der Priester kann vom Beichtgeheimnis nicht entbunden werden. Vor Gericht kann er das Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen. Verletzt ein Priester das Beichtgeheimnis, begeht er eine schwere Sünde. Er verliert die Beichtvollmacht sowie all seine Ämter und Würden.
Nach der Beichte darf der Beichtvater nur mit ausdrücklicher und freiwilliger Erlaubnis mit dem Beichtkind über seine Sünden sprechen. Wer zufällig etwas aus einer Beichte erfährt, ist ebenfalls zum Schweigen verpflichtet.
Die Beichte bei einem Priester ist die sakramentale und persönlichste Form der Sündenvergebung. Hier erfährt der Gläubige (z.B. bei schwerer eigener Schuld) die unmittelbare Zusage der Vergebung Gottes durch den Priester.
Neben dem Angebot der Einzelbeichte gibt es vor allem in der Advents- und Fastenzeit als Vorbereitung auf die Hochfeste in vielen Gemeinden Buß- und Versöhnungsfeiern. Dabei sind die Gläubigen eingeladen, miteinander das eigene und das gemeinschaftliche Leben zu bedenken, sich zu besinnen, den Zuspruch aus dem Wort Gottes zu hören und den versöhnenden Segen zu empfangen.
Allerdings ersetzt die Bußfeier die persönliche Beichte nicht. Vielmehr ist sie eine eigene Form der Versöhnung.
Das lebendige und wirksame verkündete Wort bereitet auf den Empfang des Sakramentes vor, und im Sakrament erreicht dieses Wort seine größte Wirksamkeit.
Die Eucharistie
Die Feier Erstkommunion selbst ist kein Sakrament. Wohl aber die Eucharistie.
In der Erstkommunionsfeier empfangen die Kinder zum ersten Mal Jesus Christus im Zeichen von Brot und Wein.
Beim Sakrament der Eucharistie handelt es sich um das Abschiedsgeschenk Jesu: Vor seinem Leiden und Sterben hat Jesus mit seinen Jüngern das letzte Abendmahl gehalten. Er nahm Brot und Wein, reichte es mit den Worten "Dies ist mein Leib, dies ist mein Blut" und fügte hinzu: "tut dies zu meinem Gedächtnis" (Lukas 22,19 und 1 Korinther 11,23-25).
Die Eucharistiefeier ist somit nicht nur ein Gedächtnismahl, sondern in ihr bleibt Christus gegenwärtig. Sie bildet das Zentrum der Gemeinschaft der Kirche und ist zugleich ihre Kraftquelle. Neben Taufe und Firmung zählt das Sakrament der Eucharistie zu den Einführungssakramenten.
Gut zu wissen
Das Wort "Eucharistie" stammt aus dem Griechischen und bedeutet "Danksagung".
Seit dem 12. Jahrhundert wird zumeist nur noch das heilige Brot – die Hostie – ausgeteilt; aus Sorge, dass der Wein verunreinigt oder verschüttet werden könnte.
Auch die Form des Kommunionempfangs hat sich über die Jahre verändert. Zu Beginn reichten die Gläubigen Brot und Wein untereinander weiter, während später ein Priester die Hostien an die Kommunikanten austeilte. Bis zum 9. Jahrhundert wurde den Christen die Hostie in die Hand gelegt. Anschließend setzte sich der Brauch durch, sie direkt in den Mund zu geben. Mittlerweile sind beide Formen des Kommunionempfangs nebeneinander getreten.
Um das Sakrament der Eucharistie erstmals empfangen zu können, muss der Gläubige
- getauft sein und
- normales Brot von eucharistischem Brot unterscheiden können.
Zudem ist eine spezielle Vorbereitung notwendig.
Normalerweise erhalten Kinder der dritten Klasse die Einladung, sich auf den Empfang der ersten heiligen Kommunion vorzubereiten. Dabei werden sie von Katecheten aus dem Kreis der Eltern oder durch Ehrenamtliche aus der Pfarrgemeinde bzw. einem Priester angeleitet.
Für die Teilnahme Ihres Kindes an der Erstkommunion ist eine Anmeldung im Pfarrbüro notwendig. Dabei sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Familienstammbuch oder
- Taufbescheinigung des Kindes
Der Zeitpunkt der Anmeldung wird in den Pfarrnachrichten bzw. im Pfarrbrief veröffentlicht.
Die Erstkommunionsfeier findet in der Regel am so genannten "Weißen Sonntag" eine Woche nach Ostern statt.
Der Begriff "Weißer Sonntag" verweist auf die frühe Kirche, bei der die Gläubigen in der Osternacht getauft wurden und dafür weiße Kleider erhielten. Diese trugen sie eine ganze Woche bis zum "Weißen Sonntag". An diesem Tag wurden die Gewänder abgelegt.
In manchen Pfarreien entbrennt vor der Erstkommunion eine heftige Debatte um die Frage: Individuelle Kleider und Anzüge für die Mädchen und Jungen oder einheitliche Kutten bzw. liturgische Kleider für alle?
Grundsätzlich ist die besondere Bekleidung der Kommunionkinder Symbol für den feierlichen Charakter der Erstkommunion. Sie ist ein äußeres Zeichen dafür, dass es ein Fest ist, zum Gastmahl Gottes geladen zu sein.
Manche Pfarrgemeinden entscheiden sich für die Anschaffung liturgischer Gewänder, die jedes Jahr den Erstkommunikanten gegen eine entsprechende Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Von den Eltern wird dies oftmals als Entlastung empfunden. Zudem wird so verhindert, dass der eigentliche Sinn des Festes in den Hintergrund gedrängt wird.
Die Firmung
Das Sakrament der Firmung wird auch als Sakrament des Heiligen Geistes bezeichnet. Es bestärkt und befähigt, den Glauben als Zeuge Christi in Wort und Tat zu verbreiten. Die Firmung ist die Bestätigung des Glaubensbekenntnisses, das die Eltern und Paten bei der Taufe stellvertretend geleistet haben. Daher vollendet die Firmung die Taufe. Durch Handauflegung und Salbung wird der Heilige Geist auf den Firmling übertragen. Da in den meisten Fällen der (Weih-)Bischof die Firmung spendet, stellt sie zudem eine sichtbare Verbindung des Gläubigen zum Bistum und zur Weltkirche dar. Neben Taufe und Eucharistie zählt die Firmung zu den Einführungssakramenten.
Gut zu wissen
Das Wort "Firmung" leitet sich von lateinisch "firmatio" ab und bedeutet "Bestätigung" oder "Bekräftigung".
Damit der Gläubige zur Firmung zugelassen wird, muss er getauft sein und innerlich und äußerlich seine Bereitschaft zur Firmung zeigen
- durch den Wunsch, gefirmt zu werden
- durch die Teilnahme an der Firmvorbereitung
- durch das Mitfeiern der Eucharistie
- ein Alter erreicht haben, mit dem er sich der Tragweite der Firmung bewusst ist; im Bistum Würzburg erfolgt die Firmung gewöhnlich in der 6. Klasse.
Zur Anmeldung für die Firmung wenden Sie sich bitte an Ihr Pfarrbüro.
Die Aufgaben des Firmpaten entsprechen jenen des Taufpaten: Er soll also den Firmling bei dessen christlicher Lebensführung begleiten und unterstützen. Auch die Voraussetzungen sind dieselben: Der Firmpate muss römisch-katholisch und gefirmt sein.
Der (Weih-)Bischof oder Abt spendet die Firmung. Er ist als Träger des Apostelamtes der ordentliche Spender. Durch eine entsprechende Vollmacht kann auch ein Priester die Firmung erteilen.
Während der Firmung legt der Bischof die Hand auf den Kopf des Firmlings und zeichnet mit geweihtem Öl ein Kreuz auf dessen Stirn (Chrisamsalbung). Dabei spricht er: "Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist." Der Firmling antwortet mit "Amen". Zum Zeichen seiner Unterstützung legt der Pate bei der Firmung seine rechte Hand auf die rechte Schulter des Firmlings.
Die Sakramente sind von Christus eingesetzte und der Kirche anvertraute wirksame Zeichen der Gnade, durch die uns das göttliche Leben gespendet wird.
Die Ehe
Mit dem gegenseitigen Versprechen vor dem Priester oder Diakon, den Trauzeugen und der Gemeinde spenden sich die Brautleute das Sakrament der Ehe gegenseitig. Sie gründen damit den sakramentalen Bund und stiften untereinander eine Gemeinschaft für das ganze Leben: Mann und Frau versprechen, einander in guten und in schlechten Tagen die Treue zu halten, bis dass der Tod sie scheidet. Der Priester erteilt der Ehe den kirchlichen Segen. Die Ehe ist dabei Abbild des Bundes zwischen Christus und seiner Kirche.
Gut zu wissen
Das Wort "Ehe" leitet sich von althochdeutsch "ewa" = "Vertrag" bzw. mittelhochdeutsch "ewe" = "Gesetz" ab.
Für eine katholische Eheschließung müssen folgende Voraussetzungen beachtet werden:
- die zivilrechtliche Ehe vor dem Standesamt sollte geschlossen worden sein, aber eine rein kirchliche Hochzeit ist unter bestimmten Vorraussetzungen auch möglich
- der Mann und die Frau müssen ledig bzw. verwitwet sein
- die wesentlichen Merkmale einer Ehe müssen beachtet werden; dazu zählen ihre Unauflöslichkeit, die Bereitschaft, Eltern zu werden und die Treue der Ehepartner
- zwei Trauzeugen müssen benannt werden, dabei ist es nicht erforderlich, dass diese katholisch sind.
Bei einer konfessionsübergreifenden Ehe verspricht der katholische Partner, die Ehe im katholischen Glauben zu leben und zu bezeugen. Er verpflichtet sich dazu, seine etwaigen Nachkommen katholisch taufen zu lassen und in katholischem Glauben zu erziehen.
Es ist möglich, sich von einem evangelischen Geistlichen bzw. in einer ökumenischen Form trauen zu lassen. Voraussetzung dafür ist eine Befreiung von der Formpflicht (Dispens). Diese kann beim Bischöflichen Generalvikariat beantragt werden.
Um sich für die Trauung anzumelden, wenden Sie sich bitte an Ihr Pfarrbüro. Zur Anmeldung benötigen Sie einen Taufschein, der nicht älter als sechs Monate sein darf und beim jeweiligen Pfarramt des Taufortes erhältlich ist (bei Hochzeit in der eigenen (Tauf-)Pfarrei entfällt dies).
Zur Vorbereitung auf die Trauung führt der Pfarrer oder Diakon ein Traugespräch mit den künftigen Eheleuten. Dabei erhalten sie unter anderem Informationen über Ehevorbereitungskurse, können Lieder, Gebete und Lesungen für die kirchliche Feier aussuchen oder persönliche Fragen erörtern.
Weitere Informationen über die Ehevorbereitungskurse und Seminare zu Traugottesdiensten finden Sie auf den Seiten der Domschule.
Weitere Informationen zum Sakrament der Ehe, Angebote von Vorbereitungskursen, Vorschläge für die Gestaltung der Hochzeitsmesse, Broschüren zum Download und mehr finden Sie hier:
Konfessionsverbindende Ehe
Eine Hochzeit in der katholischen oder in der evangelischen Kirche? Soll der Priester der anderen Konfession an der Trauung mitwirken? Und welche Unterlagen müssen eigentlich bei wem eingerichtet werden?
Fragen, mit denen sich vor allem Paare mit unterschiedlichen Konfessionen vor ihrer Hochzeit auseinandersetzen müssen. Das Abenteuer Ökumene in der Familie steht vor der Tür. Dabei hilft es, den Glauben einmal bewusst als Paar in den Blick zu nehmen und sich auszutauschen. Anregungen für eine katholisch-evangelische Hochzeit gibt es hier.
Die Hochzeits-App
Ehe.Wir.Heiraten.
Die Location für die Feier, das Hochzeits-Menü, die Gästeliste, die Kirche, den Pfarrer.
Zwischendrin sollte es aber immer wieder Zeit zu zweit geben. Gerade während der hektischen Vorbereitung darf die eigene Beziehung – die "Freude der Liebe" (Papst Franziskus) – mit all ihren Themen nicht zu kurz kommen.
Deshalb ist die App Ehe.Wir.Heiraten. der katholischen Kirche genauso vielseitig wie die Situationen der Hochzeitsvorbereitung. Die App mit ihren vielen interessanten Infos will euch als Paar unterstützen und begleiten.
Sie ist kostenlos für Apple- und Android-Smartphones erhältlich und richtet sich an alle, die heiraten wollen.
Die Weihe
Es gibt einige grundlegende Dienste in der Kirche, wie das Amt des Bischofs, Priesters und des Diakons. Diese Ämter garantieren in besonderer Weise die Verbindung mit Christus, der Ursprung, Mitte und Ziel der Kirche ist. Deshalb werden diese Ämter seit ältester Zeit durch Handauflegung und Weihegebet übertragen.
Gut zu wissen
Die Gemeinschaft der Bischöfe steht in der Nachfolge der Apostel. Der Papst, der gleichzeitig Bischof von Rom ist, hat als Nachfolger des heiligen Petrus eine Vorrangstellung unter den Bischöfen: Seine Aufgabe ist es, die gesamte Kirche in der Gemeinschaft untereinander und in der Gemeinschaft mit Christus zu bewahren.
Der einzelne Bischof ist Leiter eines Bistums. Seine Aufgaben sind:
- die Verkündigung des Evangeliums
- die Feier der Liturgie
- die Ausübung des Hirtenamts für die Gläubigen seines Bistums
Er übt in einem Teilbereich des Bistums (in einer einzelnen Pfarrgemeinde, in einer Seelsorgeeinheit oder in einem besonderen Aufgabenfeld) den "Dienst an der Einheit" aus. Seine Aufgabe ist es, die Gläubigen in der Einheit untereinander, mit der Gesamtkirche und mit Christus zu bewahren.
Dies tut er durch die Verkündigung des Evangeliums, durch die Feier der Sakramente - vor allem der Eucharistie und der Versöhnung - und durch den Hirtendienst in seinem Zuständigkeitsbereich.
Zur Priesterweihe können Männer zugelassen werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- menschliche und geistliche Reife
- theologisches Studium
- seelsorgliche Fähigkeiten
- Bereitschaft, ehelos zu leben
- Bereitschaft, das Priesteramt in Gemeinschaft mit den Gläubigen, den anderen Diensten und den Mitbrüdern sowie im Gehorsam gegenüber dem Bischof auszuüben
Über Jahrhunderte hinweg war das Amt des Diakons nur eine Durchgangsstufe zum Priesteramt. Durch das Zweite Vatikanische Konzil wurde er als eigenständiger Dienst wiederentdeckt ("Ständiger Diakon"). Er hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass in der Kirche der Auftrag der "Diakonie", also der Sorge für Menschen, die Hilfe brauchen, wahrgenommen wird. Dies tut er durch den Dienst am hilfsbedürftigen Menschen, durch den Dienst am Wort (z.B. Predigt und Katechese) und durch den Dienst in der Liturgie (z.B. Leitung der Tauf- und Trauungsfeier, Assistenz bei der Eucharistiefeier).
Zur Diakonenweihe können Männer (unter 50 Jahren) zugelassen werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- menschliche und geistliche Reife
- theologische und pastorale Ausbildung (ca. drei Jahre neben einem Zivilberuf)
- Bereitschaft, das Amt des Diakons in Gemeinschaft mit den Gläubigen und den anderen Diensten und in Gehorsam gegenüber dem Bischof auszuüben
- unverheiratete Männer: Mindestalter 25 Jahre, Bereitschaft zum ehelosen Leben
- verheiratete Männer: Mindestalter 35 Jahre, Zustimmung der Ehefrau
Weitere Informationen gibt es beim Referat Geistliches Leben / Berufe der Kirche:
Gut zu wissen
Der Priester salbt dabei mit folgenden Worten Stirn und Hände des Kranken mit geweihtem Öl: "Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichlichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes. Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf."
Früher nannte man das Sakrament der Krankensalbung "letzte Ölung". Noch immer scheuen deshalb viele davor zurück, einen Priester zu holen, da sie denken, bei der Krankensalbung handle es sich um eine "Salbung zum Tod". Dabei kann jeder das Sakrament der Krankensalbung empfangen, wenn er schwer erkrankt ist. Die Kirche betont, dass die Krankensalbung ein Sakrament des Lebens ist. Eine mehrfache Spendung ist möglich.
Wenn Sie oder ein erkrankter Angehöriger das Sakrament der Krankensalbung empfangen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Pfarrbüro.